Keulung
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Als Keulung bezeichnet man das vorsorgliche Töten von Tieren, um die Weiterverbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Bei einer Keulung wird der komplette Tierbestand in einer festgelegten Zone oder eines bestimmten Hofes (Bestandskeulung) oder eines bestimmtes Teiles des Bestandes eines Hofes(Kohortenkeulung) getötet. Keulungen können nach dem Tierseuchengesetz angeordnet werden. Anschließend an die Keulung findet eine Tierkörperbeseitigung, z. B. Verbrennung, statt.
Massenhaftes Keulen von Nutztieren im Zusammenhang mit Tierseuchen wie BSE, Maul- und Klauenseuche und Vogelgrippe trat in Deutschland seit den 1990ern auf (Vogelgrippe: Rügen, 19. Februar 2006), aber auch in anderen europäischen Ländern wie England. Dort sorgte 2001/2002 die Tötung von 6 Millionen Nutztieren im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (darunter 4,9 Mio. Schafe) für Aufsehen. Der wirtschaftliche Schaden belief sich auf 8 Milliarden Euro.