Kirchenmusikdirektor
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Kirchenmusikdirektor (abgekürzt KMD) ist ein hoher kirchlicher Ehrentitel,der durch die Leitungen der evang. Landeskirchen und der kath. Diözesen an (in der Regel hauptamtliche) Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker für deren langjährige herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Kirchenmusik verliehen wird. Im Bistum Limburg ist die Verleihung des Titels an die Wahrnehmung besonderer Aufgabenstellungen und Funktionen Glockensachverständiger, Orgelsachverständiger, Leiter des Referates Kirchenmusik gebunden. In manchen kath. Diözesen und Landeskirchen führen die Leiterinnen und Leiter der Ämter/Referate für Kirchenmusik auch den Titel Diözesankirchenmusikdirektor (DKMD) oder Diözesanmusikdirektor (DMD). Der Titel kann als Berufsbezeichnung (etwa bei Namensnennung bei Konzerten) vor dem Namen geführt werden (z. bsp: KMD N. N.).