Kirchmeister
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Die Bezeichnung Kirchmeister/in stammt aus den presbyterial-synodal verfassten Kirchen in Deutschland, und kennzeichnet die Person/en, die im Presbyterium eine besondere Funktion ausüben. Das Amt es Kirchmeisters/der Kirchmeisterin wird nur von Laien/Laiinnen bekleidet.
Prinzipiell gibt es je Presbyterium eine/n Kirchmeister/in, der/die für Finanzen, Bauwesen und Personal verantwortlich ist. Das Amt kann aber auch aufgeteilt werden, z. B.:
- Finanzkirchmeister/in
- Baukirchmeister/in
- Personalkirchmeister/in
Gelegentlich wird das Amt des Baukirchmeisters auch bei Neu- und Umbauprojekten geteilt.
Die Aufgaben sind in der Kirchenordnung festgelegt. Hier als Beispiel ein Auszug aus § 22 der KO der Ev. Kirche im Rheinland:
Die Kirchmeisterinnen und Kirchmeister haben das Kassen- und Rechnungswesen gemäß der kirchlichen Verwaltungsordnung zu beaufsichtigen. Sie dürfen die Kassengeschäfte nicht selber führen. Sie haben die Aufsicht über die Grundstücke, Gebäude, Geräte und andere Vermögensstücke zu führen. Sie sorgen dafür, dass die Kirchengemeinde ihre diakonischen Aufgaben wahrnimmt. Sie begleiten den Dienst der beruflich Mitarbeitenden.