Knick
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Als Knick, Mehrzahl Knicke oder Knicks, bezeichnet man in Norddeutschland, insbesondere in Schleswig-Holstein, wallartige Baum- und Strauchhecken, die im 18. Jahrhundert im Rahmen der Verkoppelung als „lebende Zäune“ angelegt wurden. Ein typischer Knick bildet eine bis zu fünf Meter breite und ebenso hohe, recht dichte grüne „Wand“ aus Gestrüpp und Gebüsch.
Ursprünglich dienten Knicks als Feldbegrenzungen, Brennholzlieferanten und sicherten den Boden gegen Abtrag durch Wind (äolische Erosion). Auf einem Wall (heutzutage auch einfach nur Streifen) aus Steinen und Erde findet man meist Haselnusssträucher, Hainbuchen, Eschen, vereinzelt eingestreut auch große Buchen und - in Ostfriesland als Hauptbaumart - Eichen. Als Schutz gegen Viehverbiss wurden vielfach auch dornige Sträucher wie Heckenrosen, Sanddorn, Brombeeren und Schlehdorn gepflanzt.
Wird ein Weg beiderseits von Knicks begleitet, so ist dafür der Begriff Redder weit verbreitet. Redder wurden vor allem deswegen angelegt, um auf Wegen, auf denen Vieh getrieben wurden, die daran angrenzenden Felder vor Verbiss und Vertritt zu schützen. In Norddeutschland tragen vielerorts Straßen, in ländlichen oder auch vormals ländlichen Gegenden, diesen Zusatz im Namen.
Der Name Knick leitet sich aus dem regelmäßigen „Abknicken“ der Büsche ab. Ungefähr alle zehn bis fünfzehn Jahre wird das Buschwerk knapp oberhalb der Erdoberfläche abgeschnitten („abgeknickt“), um einen starken Neuaustrieb zu fördern. Dabei werden in der Regel einzelne größere Bäume („Überhälter“) stehen gelassen, die restlichen Gehölze bis auf den Boden zurückgeschnitten („auf den Stock gesetzt“). Durch diese Maßnahme verhindert man, dass die Pflanzen aufkahlen, so dass der Windschutz beeinträchtigt ist. Der arbeitsintensive Rückschnitt stellte lange eher ein Problem für die Landwirte da, zumal das anfallende Holz und Strauchwerk auf dem Markt nicht mehr gefragt war. Der Rückschnitt muss aber erfolgen, da es seit dem 30. August 1996 eine so genannte „Knickverordnung“ des Landes Schleswig-Holstein gibt, die die Pflege der Knicks regelt. In den letzten Jahren hat sich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Rückschnitts durch die Entwicklung von sog. „Hackschnitzel-Heizungen“ wieder verbessert.
Der Knick ist in Schleswig-Holstein ein landschaftsprägendes Element. Heute gibt es noch rund 46.000 Kilometer Knick. Schätzungen gehen davon aus, dass nach dem Zweiten Weltkrieg über 80.000 Kilometer Knicks vorhanden waren. Im Zuge der Flurbereinigung gingen viele Knicks verloren, da die Äcker aufgrund der neuen Anforderungen durch die maschinelle Bearbeitung vergrößert wurden. Besonders deutlich wird dies bei der Betrachtung der Knicks in Mecklenburg-Vorpommern. Hier prägen die Knicks nicht mehr das Landschaftsbild, da für die LPG-Betriebe ohne Rücksichtnahme riesige Ackerflächen angelegt wurden. Heute werden die Knicks durch § 15 b des Schleswig-Holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Ziel ist es, eine Knickdichte von 60 laufenden Metern je Hektar in landwirtschaftlich geprägten Gegenden zu erhalten.
Die Knicks bilden einen wichtigen zusammenhängenden Lebensraum für viele Tierarten. Insgesamt wurden ca. 7000 Tierarten gezählt, darunter viele Singvogelarten. Sie sind aber auch (je nach Anlage) beliebte Ausflugsziele zum Beerensammeln.
siehe auch Hecke, Wallhecke, Gebück, Landwehr, Landgraben
[Bearbeiten] Literatur
- Jürgen Eigner, Unsere Knicks im Natur- und Landschaftshaushalt, in: Schleswig-Holstein, Band X, 1975, Seiten 172 bis 176.
- Jürgen Eigner, Ökologische Knickbewertung in Schleswig-Holstein, in: Die Heimat, Band 85, 1978, Seiten 241 bis 249
[Bearbeiten] Weblinks
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