Konventionsfuß
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Der Konventionsfuß, war ein Münzfuß, der durch Konvention, d. h. Staatsvertrag, festgestellt wurde.
Speziell der 20-Guldenfuß, den Österreich 1748 in seinen Ländern eingeführt hatte, und über dessen fernere Aufrechterhaltung, respektive Einführung es mit Bayern 1753 einen Vertrag abschloss. Bayern trat zwar vor Ablauf eines Jahrs von dem Vertrag zurück und ging zum 24-Guldenfuß über, Sachsen aber und die meisten übrigen Kreise und Stände hielten zu Österreich und führten den Konventionsfuß ein. Nach demselben wurden 20 Gulden oder 10 Speziestaler oder 13 1/3 Taler Courant aus der Mark feinen Silbers geprägt. Das nach diesem Münzfuß geprägte Geld nannte man Konventionstaler oder Konventionsmünze und hielt an dieser Bezeichnung auch noch fest, als in Österreich allein noch der Konventionsfuß galt, während die übrigen Staaten zu einem andern Münzfuß übergegangen waren. Die letzte süddeutsche Konventionsmünze wurde 1838 geprägt. In Österreich erlosch der Konventionsfuß im Jahre 1857.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel soweit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. |