Legisvakanz
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Legisvakanz bedeutet im österreichischen Rechtssystem, dass eine Norm (Gesetz) erst ab einem von der Norm selbst bestimmten Zeitpunkt in Kraft tritt. Bsp.: Ein Gesetz, dass am 30. Juli im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, bestimmt als Verbindlichkeitszeitpunkt den 1. Jänner des Folgejahres.