Luftraumüberwachung
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Zivile Luftraumüberwachung:
Radarführung mittels Sekundärradar durch in Sektoren aufgeteilten zivilen Luftraum. Bezweckt einerseits die Gewährleistung von Sicherheitsabständen und Hindernisfreiheit zum Boden zwischen den jeweiligen Verkehrteilnehmern, andererseits die Dokumentation zur Erhebung von Luftverkehrsgebühren.
Militärische Luftraumüberwachung:
Erfassung jeglicher Flugbewegung mittels Primär- und Sekundärradar. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen (Daten der zivilen Flugsicherung, Polizei- und BGS-Informationen, Geheimdienstinformationen) benutzt. Sollte nach zwei Minuten keine Identifizierung gelungen sein, werden Kampfflugzeuge zum Einsatz gebracht, mit dem Ziel, das Luftfahrzeug per Sicht zu identifizieren, abzudrängen (im Notfall auch unter Einsatz von Warnschüssen) und im äußersten Bedrohungsfall abzuschießen.
Die Genehmigung zum Waffeneinsatz (Warnschuss) obliegt im Frieden dem German Air Defence Commander - einem diensthabenden General. Den Abschussbefehl gäbe im äußersten Fall der Bundesminister der Verteidigung.
Siehe auch: Flugsicherung, Luftsicherheitsgesetz