Pilot
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Ein Pilot ist eine Person, die berechtigt und in der Lage ist, ein Luftfahrzeug zu steuern.
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[Bearbeiten] Verantwortlicher Pilot
Ein Verantwortlicher Luftfahrzeugführer (engl. pilot in command, PIC), auch Kommandant, ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis besitzt, und über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt. Verkehrsflugzeuge werden meistens von zwei Piloten geflogen. Man unterscheidet hier weiter: fliegender Pilot (engl. pilot flying, PF) und nicht fliegender Pilot (engl. pilot not flying), neuerdings auch pilot monitoring, PNF, genannt. Der PF führt das aktive Fliegen aus, der PNF die weiteren Arbeiten, z. B. den Funkverkehr, Checklisten lesen, etc.. Der Kommandant sowie der Copilot legen gemeinsam fest, wer welche Rolle auf einem Flug inne hat.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist derjenige, der nicht nur für die Steuerung des Luftfahrzeugs, sondern auch für die Einhaltung von Vorschriften und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung für Luftfahrzeug und Insassen verantwortlich ist, und dazu auch das Weisungsrecht gegenüber an Bord befindlichen Personen ausübt (vulgo: Kapitän).
Man unterscheidet je nach Luftfahrzeug
- den Luftsportgeräteführer, der Luftsportgeräte fliegt (nur D)
- den Flugzeugführer, der ein Flugzeug fliegt
- den Verkehrsflugzeugführer, der ein kommerzielles Verkehrsflugzeug fliegt
- den Privatflugzeugführer, der ein privates Flugzeug fliegt
- den Hubschrauberführer (Hubschrauberpilot), der einen Hubschrauber steuert
- den Luftschiffführer, der ein Luftschiff fährt
[Bearbeiten] Sonderfall
PICUS (engl. pilot in command under supervision) Ist ein Pilot der eigenverantwortlich ein Luftfahrzeug führt, der aber z. B., weil ihm die entsprechende Lizenz fehlt, mit einem besonderen Flugauftrag fliegt. Normalerweise ist das bei Ausbildungsflügen der Fall. Der Pilot fliegt (als PIC) ein Flugzeug im Alleinflug. Als Flugschüler bedarf es dazu eines Flugauftrages eines Fluglehrers.
[Bearbeiten] Privatpilot
Bereits das Fliegen eines Segelflugzeuges oder Gleitschirmes erfordert eine Fluglizenz. Man unterscheidet in Deutschland zwischen der Sportpilotenlizenz (SPL) für Ultraleichtflugzeuge (in der Schweiz Ecolightflugzeuge), Gleitschirme und Sprungfallschirme, der Privatpilotenlizenz (PPL) für Flugzeuge und der Segelfluglizenz (GPL) für Segelflugzeuge.
Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer, für Fotoflüge).
Allerdings trifft dies nur auf die rein nationale Lizenz zu. Im Zuge der Vereinheitlichung der Luftfahrt in der EU wurden die europäischen Luftfahrtgesetze harmonisiert und in den sogenannten Joint Aviation Requirements (kurz: JAR) zusammengefasst. Gemäß JAR muss ein Fluglehrer im Besitz einer Berufspilotenlizenz sein. Es ist den Ländern in der EU jedoch weiterhin möglich, nationale Lizenzen nach eigenen Richtlinien auszustellen, wobei mit solch einer Lizenz nicht mehr außerhalb des Landes, das die Fluglizenz ausgestellt hat, geflogen werden darf.
Da es für Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge in Deutschland keinen Berufspilotenschein (CPL) gibt, erwirbt man mit der Segelfluglizenz und der Sportpilotenlizenz quasi einen national gültigen Berufspilotenschein für Segelflugzeuge, bzw. Ultraleichtflugzeuge.
[Bearbeiten] Berufspilot
Während Piloten in den Anfängen der Luftfahrt Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf Pilot. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die meist bei Fluggesellschaften fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7t MTOW die von einem Piloten geflogen werden können, ist der Berufspilotenschein vorgeschrieben, dagegen benötigen Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7t MTOW liegt, die Airline Transport Pilot License, den ATPL.
[Bearbeiten] Cockpit-Besatzung
Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten zusammen
- der Flugkapitän oder Kommandant / pilot in command als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs, der die Verantwortung für die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt, und hierzu die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis hat.
- der Kopilot (Zweiter Flugzeugführer, auch Erster Offizier genannt), der den Flugkapitän unterstützt und vertritt. Er führt ebenfalls selbstständig Flüge durch. Bei manchen Fluggesellschaften beginnt die Laufbahn des Kopiloten als zweiter Offizier. Je nach Ausbildungsmodell der Fluggesellschaft unterscheidet sich die Tätigkeit nicht von der des Ersten Offiziers, oder der Zweite Offizier arbeitet anfangs auf Langstreckenflügen als Cruise Relief Pilot, der nur während des Reiseflugs am Steuer sitzt. Der Senior First Officer (kurz: SFO) stellt eine besondere Form des ersten Offiziers dar und ist berechtigt, den Kapitän während des Reisefluges abzulösen. Ab einer Streckenlänge von ungefähr 7500 km stellt der Einsatz eines SFO den Regelfall bei den meisten Linienfluggesellschaften dar.
- und der Flugingenieur, der nicht das Luftfahrzeug steuert, sondern dessen technische Systeme bedient. Hierzu zählten in der Vergangheit sogar Triebwerks-/Schub-/Leistungssteuerung und die Kraftstoffsystemsteuerung über eigene Regler.
Früher gehörte oft auch ein Funker und ein Navigator zur Besatzung. Heute ist ein Zweimanncockpit mit Kommandant und Erstem Offizier üblich.
[Bearbeiten] Dienstgradabzeichen der Cockpit-Besatzung
am Beispiel der Deutschen Lufthansa
Bezeichnung | Abkürzung | Funktion | Abzeichen |
---|---|---|---|
Captain | CPT | Kommandant / Pilot in command (PIC)
falls zwei CPTs an Bord auch Kopilot / Second in command (SIC) |
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Senior First Officer | SFO | Kopilot / Second in command (SIC)
vertritt auf Ultralangstrecken den Captain während seiner Ruhepause |
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First Officer | FO | Kopilot / Second in command (SIC)
falls SFO an Bord Zweiter Kopilot |
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Flight Engineer | FE | steuert die Systeme des Flugzeugs |
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Second Officer | SO | Kopilot
befindet sich in den ersten drei Monaten nach Erwerb der ATPL; wird durch einen First Officer überwacht |
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Die Abzeichen können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft voneinander abweichen.
[Bearbeiten] Fliegerärztliche Tauglichkeit
Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die Flugtauglichkeit, auch 'Medical' genannt. Man unterscheidet im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA):
- Klasse 1 für gewerbsmäßige Piloten
- Klasse 2 für nichtgewerbsmäßige Piloten
Der Fliegerarzt stellt das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis (engl. medical) aus, das vom Piloten mitzuführen ist. Der Pilot ist selbst in der Verantwortung, ob er aktuell flugtauglich ist. Sollte er Zweifel haben, ob er flugtauglich ist, muss er sich an die zuständige lizenzführende Stelle oder besser seinen Fliegerarzt wenden.
Zur Online-Berechnung der Gültigkeitsdauer eines Medicals siehe [1].
[Bearbeiten] Flugausbildung
Die Flugausbildung für die verschiedenen Arten von Piloten ist detailliert von der Joint Aviation Authorities geregelt und erfolgt in einer Flugschule, z. B. in einem Luftsportverein oder an einer Verkehrsfliegerschule. Im Rahmen der Ausbildung wird meist das Allgemeine Funksprechzeugnis (AZF) erworben, welches den Piloten zur Durchführung des Sprechfunks berechtigt.
[Bearbeiten] Fluglizenz
Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung mit der Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:
- Ultraleichtfluglizenz, SPL (englisch: Sport Pilot; national, nicht JAA-geregelt)
- Segelfluglizenz, GPL (englisch: Glider Pilot; national, nicht JAA-geregelt)
- Lizenz für Privatflugzeugführer, PPL-N bis 750kg/2t MTOW (englisch: Private Pilot; national)
- Lizenz für Privatflugzeugführer, ICAO-konform (alter PPL-A) oder gemäß JAR-FCL
- Lizenz für Berufsflugzeugführer, CPL (englisch: Commercial Pilot)
- Lizenz für Verkehrsflugzeugführer, ATPL (englisch: Air Transport Pilot)
Wenn es sich um ein Flugzeug (engl. airplane) handelt, wird ein '(A)' angehängt, bei einem Hubschrauber ein '(H)'.
Die Fluglizenz ist während des Fluges von dem Piloten mitzuführen.
Die Ausbildung und Lizenzierung von Piloten ist in Deutschland in der LuftPersV geregelt. Seit neuem werden Ausbildung und Lizenzen nach JAR-FCL (Joint Aviation Authorities Flight Crew Licensing) durchgeführt.
[Bearbeiten] Literatur
- Andreas Fecker: Piloten. München ISBN 3765472220
[Bearbeiten] Siehe auch
- Testpilot, Bekannte Piloten und Luftschiffer: siehe unter Flugpionier
- Fliegersprache, G-Hose
- Portal:Luftfahrt, Luftfahrt, Flugverkehr, Flugzeug, Hubschrauber, Fluggerät
- Joint Aviation Authorities
- Pilotenkanzel
- Pilotentest
- LuftPersV
- Youngpilots
[Bearbeiten] Weblinks
- Allgemein
- Fliegen für Jederman