Primus inter pares
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Primus inter pares (lateinisch Erster unter Gleichen, f: Prima inter pares) bedeutet, dass ein Mitglied einer Gruppe dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt. Diese Stellung hat meist repräsentativen Charakter und ist mit keinerlei Privilegien verbunden. Der Begriff primus inter pares wurde unter Kaiser Augustus eingeführt, um seine Stellung im römischen Staatsgefüge zu beschreiben (siehe auch Prinzipat). Augustus wollte mit dieser Bezeichnung seine Unterordnung unter die republikanischen Institutionen unterstreichen; de facto jedoch war er unumschränkter Herrscher.
Beispiele sind:
- Der Papst in den ersten Jahrhunderten der Kirche
- Der ökumenische Patriarch von Konstantinopel innerhalb der orthodoxen Kirche
- Der Erzbischof von Canterbury unter den Primates der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, sowie der Erzbischof von Uppsala innerhalb der Schwedischen Kirche
- Der Kardinaldekan im Kardinalskollegium
- Der Bundespräsident der Schweiz als Teil der siebenköpfigen Landesregierung (Bundesrat)
- Die meisten Regierungschefs der Regierungen in den Schweizer Kantonen (Regierungsrat)
- Ursprünglich der britische Premierminister, allerdings hat sich dieses Amt zu einer den anderen Ministern an Macht klar überlegenen Position entwickelt.
- Der Erstchargierte in einer studentischen Verbindung
- Der Präsident der Europäischen Kommission
- Der Bremer Bürgermeister und der Regierende Bürgermeister von Berlin, sowie der Hamburger Bürgermeister bis zur Verfassungsänderung 1996
- Bei der Bundeswehr die erste Kompanie (Militär) im ersten Bataillon des ersten Regiment der Luftwaffenausbildung (1./Luftwaffenausbildungsregiment 1)
- Der evangelische Bischof, Landesbischof oder Kirchenpräsident innerhalb der Pfarrerschaft seiner Gliedkirche
- Der Bundesratspräsident unter den Ministerpräsidenten der Länder
- Der Dekan unter den Professoren seiner Fakultät