Rechtshistoriker
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Als Rechtshistoriker wird ein Jurist (oder eine Juristin) bezeichnet, die sich mit der Rechtsgeschichte befasst.
Ob es bereits im Mittelalter Rechtshistoriker gegeben hat, ist umstritten. "Historischen Sinn" kann man mittelalterlichen gelehrten Juristen jedenfalls nicht absprechen. Aber erst ab dem Humanismus beobachtet man eine intensivere Beschäftigung mit der Geschichte des Rechts. Als Begründer der deutschen Rechtsgeschichte bezeichnet man üblicherweise Hermann Conring mit seinem Werk De origine iuris Germanici (1643).
An deutschen Universitäten sind eigentliche rechtshistorische Lehrstühle selten geworden. Immer wieder wird beklagt, das Fach sterbe aus.
Führende Fachzeitschrift im deutschsprachigen Raum ist die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.
Alle zwei Jahre treffen sich die Fachvertreter auf dem Rechtshistorikertag. Der 36. Deutsche Rechtshistorikertag wird 2006 in Halle (Saale) stattfinden.