Reichskriegsflagge
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Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte (bis 1892 der Kriegsmarine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1933 und der Wehrmacht. Sie gab es in sechs Versionen in den Jahren von 1871 bis 1945.
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[Bearbeiten] Kriegsflagge des Deutschen Bundes
Als Vorläufermodell der Reichskriegsflagge kann man die Kriegsflagge des Deutschen Bundes von 1848 ansehen. Diese bestand aus der am 9. März 1848 angenommenen Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold sowie dem in die Oberecke auf ein goldenes Grundfeld gesetzten Bundesadler. Die Flagge wurde am 12. November 1848 eingeführt. Mit Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 und Schaffung einer neuen Kriegsflagge wurde sie abgeschafft.
[Bearbeiten] Aussehen während des Kaiserreichs
Die Reichskriegsflagge zeigt auf weißem Grund ein linksbündiges (zum Fahnenmast hin) schwarzes Kreuz, umrandet von einem schmalen schwarzen Streifen. Die Mitte des Kreuzes wird von einem schwarz umrandeten Kreis überdeckt, in dem der preußische Adler prangt. Die linke obere Ecke der Fahne wird von dem Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs ausgefüllt und ist mit dem Eisernen Kreuz versehen.
Die Flagge wurde am 4. Juli 1867 angenommen und fand erstmals am 1. Oktober 1867 als Kriegsflagge des „Norddeutschen Bundes“ Verwendung. Ab dem Jahr 1871 wurde sie als „Kaiserliche Kriegsflagge“ bezeichnet. In den Jahren 1892 und 1903 wurden kleinere Modifikationen im Design vorgenommen, als man zuerst die Form des Adlers bzw. im Jahre 1903 die Breite der schwarzen Streifen änderte. Alte Versionen der Kriegsflagge wurden jedoch bis zum „Aufbrauchen“ weiter verwendet. Zunächst nur für die Kriegsmarine auf See gedacht, wurde sie ab dem 2. März 1886 auch für Küsteneinrichtungen der Kriegsmarine sowie von Regierungsvertretern der Deutschen Länder gebraucht. Eine Ausweitung der Verwendung fand am 8. November 1892 statt, als man die Kriegsflagge auch zur Verwendung durch Angehörige und Einrichtungen des Heeres freigab. Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde sie weiterhin für verschiedene politische Zwecke sowie de facto auch als Kriegsflagge in der Weimarer Republik bis zum Jahre 1921 benutzt.
In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehisst. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht von Skagerrak am 31. Mai 1916.
[Bearbeiten] Verwendung während der Weimarer Republik
Mit dem Erlaß über die Flagge des Reichspräsidenten, Flagge des Reichswehrministers und der neuen Reichskriegsflagge nebst Gösch, vom 27. September 1919 (Marineverordnungsblatt 1919, S. 463) wurde eine neue Reichskriegsflagge angeordnet. Diese sollte dem kaiserlichen Modell nachempfunden werden, jedoch mit folgenden Unterschieden: Anstelle des schwarz-weiß-roten Oberecks sollten die neuen Reichsfarben schwarz-rot-gold gesetzt werden. Der alte preußische Adler sollte durch den neuen republikanischen ausgetauscht werden. Dieser Erlass wurde am 11. November 1919 veröffentlicht. Obwohl Modelle dieser Flagge hergestellt worden sind, wurde sie nie verwendet. In der Praxis benutzte man dagegen bis zum Jahr 1921 weiterhin die Kaiserliche Kriegsflagge von 1903.
Mit der Verordnung über die deutschen Flaggen, vom 11. April 1921 (Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 483-485) wurde eine neue Reichskriegsflagge eingeführt: (Punkt 4): Die Reichskriegsflagge wie die Handelsflagge, in der Mitte der Flagge ein schwarzes, weißgerändertes Kreuz von der Form des Eisernen Kreuzes, in den schwarzen und roten Querstreifen je bis zu einem Drittel übergreifend. Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuchs wie 3 zu 5.
Diese Kriegsflagge, die wie die Handelsflagge auch, in ihrer Farbgebung für den Kompromiss stand, zwischen den „Kaisertreuen“ und den republikanischen Kräften „ausgleichen“ zu sollen, wurde bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 verwendet.
[Bearbeiten] Verwendung während der Zeit des Nationalsozialismus
Die Nationalsozialisten setzten anstelle des Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik wieder die Farben des alten Kaiserreiches ein. Ab 1933 führte man zunächst im Wesentlichen die alte Kriegsflagge weiter, entfernte jedoch die Schwarz-Rot-Goldenen Farben aus dem Obereck. Am 15. September 1935 wurde jedoch die Hakenkreuzfahne als einzig gültige Nationalflagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her an die kaiserliche Flagge angelehnt war. Jedoch wurde sie rot grundiert und im weißen Kreis anstelle des Adlers das Hakenkreuz gesetzt. In der oberen linken Ecke ist nur das Eiserne Kreuz zu sehen. Sie wurde erstmals am Hauptquartier der Wehrmacht in der Bendlerstraße in Berlin gehisst.
Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehisst, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den „Ersten Offizier“ durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahm. Bei feierlichen Anlässen wurde das „Begleitkommando“ noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den „Ersten Offizier“ entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte. In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten.
Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlass von Adolf Hitler angeordnet, dass anstelle der bis dahin benutzten Flaggen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Flaggen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bisher auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.
Am 23. Mai 1945 wurde die Reichskriegsflagge von Britischen Streitkräften letztmals niedergeholt. Dies geschah im Zusammenhang mit der Festnahme von Großadmiral Karl Dönitz, der die letzte Reichsregierung in Flensburg-Mürwik leitete.
[Bearbeiten] Flaggenvorschläge 1926
In den 1920er Jahren wurde die „Flaggenfrage“ heftig diskutiert. Während die sozialdemokratischen Kräfte Schwarz-Rot-Gold favorisierten, waren die rechtskonservativen Parteien und insbesondere auch die Nationalsozialisten strikt gegen diese Farben und bevorzugten die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Im Zuge dessen beschäftigten sich zahlreiche bedeutende Heraldiker, wie Ottfried Neubecker oder Prof. Dr. Manfred Eimer mit neuen Konzepten zur Schaffung einer von einer breiten Mehrheit akzeptierten National- und auch Kriegsflagge. Insbesondere im Jahr 1926 traten sie mit verschiedenen Vorschlägen an die Öffentlichkeit heran. Die von Ottfried Neubecker entworfene Streifenflagge in den Farben Schwarz-Gelb-Rot war insofern von besonderer „Eleganz“, als dass zum einen die „republikanischen Farben“ heraldisch korrekt angeordnet wurden, zum anderen die Reihenfolge des „Schwarz-(Weiß-)Rot“ eingehalten wurde.
Vorgeschlagene Reichskriegsflaggen aus dem Jahr 1926 | ||
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Vorschlag von O. Neubecker |
Vorschlag von Prof. M. Eimer |
Vorschlag vermutlich von O. Neubecker |
[Bearbeiten] Das „Deutschordenskreuz“
Die Verwendung des Kreuzes in Flaggen stammt aus der Zeit der Kreuzzüge. Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grunde bildete das Abzeichen der Ritter des Deutschen Ordens. Als solches wurde dieser Kreuzbalken in die Flagge des Norddeutschen Bundes sowie in die Kriegsflaggen des Kaiserreichs und des "Dritten Reichs" übernommen.
[Bearbeiten] Verwendung nach 1945
In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit dem Hakenkreuz) strafbar unter den §§ 86, 86a StGB. Für die ursprüngliche Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
- In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" dar, die Flagge wird eingezogen.
- In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur strafrechtlichen Verfolgung kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang, in dem die Flagge gezeigt wird, ab. Zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gewertet werden kann.
[Bearbeiten] Literatur
- Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799
- Flaggenbuch, bearbeitet und herausgegeben vom Oberkommando der Kriegsmarine, Berlin 1939, M.Dv.Nr. 377
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Flags of the world (engl.)
- Die paramilitärische Vereinigung „Reichskriegsflagge“ von 1923
- Verordnung über die Reichskriegsflagge ... von 1935
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