Schutzmaske
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Schutzmasken werden zum Schutz des Gesichtes oder Teilen davon (Augen, Nase, usw.) sowie der Atemorgane benutzt.
Schutzmasken werden bei der Arbeit, z. B. beim Schweißen, Schleifen, Sandstrahlen, Lackieren und Reinigungsarbeiten benutzt, aber auch im
- Sport (Eishockeymaske, Fechtmaske),
- im Militär und Brandschutz (Gasmaske, Atemschutzmaske).
- Tauchmasken sind ein Bestandteil der Tauchausrüstung.
Hierbei schützen sie mechanisch vor Verletzungen oder als Filtermasken oder Frischluftmasken vor Gasen, Dämpfen, Flüssigkeitsnebel, groben und lungengängig feinen Stäuben und/oder belästigenden Gerüchen.
[Bearbeiten] Staubschutzmaske
Leichte Atemschutz-Halbmasken bestehen zumeist vollständig aus Filtervlies mit Gummibändern und einem formbaren Nasenbügel um optimale Anpassung an das Gesicht zu gewährleisten. Einfache Ausführungen, wie sie häufig in Kaufhäusern angeboten werden, ohne Norm-Prüfstempelung, sowie OP-Masken schützen durch ihre Porengöße ausschließlich vor Flüssikkeitstropfen und grobe Stäube, welche ohnehin nicht bis in die Lunge vordringen. Sie bieten also bestenfalls schutz vor Tröpfcheninfektion bei Erkältungskrankheiten oder anderen auf diesem Weg übertragenen Krankheiten. Bei Staubanfall schützen sie nur vor dem Knirschen auf den Zähnen, vor gesundheitlichen Folgen einer Staubbelastung schützen sie nicht sondern erhöhen durch die Sammelwirkung die Gefahr eher noch. Von einer Verwendung derartiger Schutzmasken kann nur abgeraten werden!
Staubschutzmasken mit Prüfzertifizierung schützen bei sachgerechter Anwendung zuverlässig vor lungengängigen Stäuben und Flüssigkeitsnebeln. Sie besitzen zusätzlich zum stützenden Filtermaterial zusätzliche Lagen aus einem elektrostatischen (Elektret) Material. Hierbei werden Staubpartikel und Flüssigkeitstropfen, welche kleiner als die Porengröße des Filtermaterials sind durch elektrische Kräfte gebunden. Allerdings geht die elektrostatischje Wirkung durch Staubanlagerung nach einiger Zeit zurück, ohne dass es zu einer merklichen Steigerung des Atemwiderstandes kommt. Sie sind daher grundsätzlich für einmalige Nutzung für max. einen Arbeitstag vorgesehen. Dies sollte auch bei Privateinsatz befolgt werden, da eine wirkungslose Staubmaske schlimmer ist, als keine.
Grundsätzlich schützen Staubschutzmasken nicht vor Lösungsmitteldämpfen, sondern erhöhen die Belastung bei Lackierarbeiten sogar. Daher ist ihre Verwendung für Lackierarbeiten grundsätzlich untersagt und es müssen Gummimasken (Halbmasken oder Vollschutzmasken) mit Lösungsmittel-bindenden Filterpatronen verwendet werden. Filterpatronen sind für alle Gesundheitsschädlichen Arbeitsstoffe erhältlich.
Bei belästigenden, aber nicht gesundheitsschädlichen Gerüchen, wie sie z.B. in der Tierzucht oder Abfallentsorgung auftreten, können effektiv leichte Atemschutzmasken mit Aktivkohlepartikeln angewendet werden. Diese verringern auch die Lösungsmittelbelastung bei kleineren Lackierarbeiten im privaten Bereich. Im gerweblichen Bereich ist die Anwendung als Lackierschutzmaske nicht zulässig.