Spionageabwehr
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Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Suche und Erkennung von Spionageaktivitäten. Dazu sammelt sie Informationen über geheimdienstliche Tätigkeiten gegnerischer Nachrichtendienste und wertet sie aus mit dem Ziel, Erkenntnisse über Struktur, Aktivitäten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen.
Viele Nationen verfügen über eine Behörde, die diese Aufgabe übernimmt. Die dabei verwendeten Methoden beinhalten unter anderem die Überwachung von Verdächtigen und ihrer Kommunikation, den Einsatz von Undercover-Agenten, sowie die Beobachtung von Diplomaten.
Wenn ein Fall von Spionage entdeckt wird, haben die Behörden normalerweise das Recht, die Festnahme des Verdächtigen zu veranlassen, jedoch ist es weitaus produktiver, den Verdächtigen besonders genau zu beobachten, um herauszufinden, was er weiß, wohin er geht und mit wem er Kontakt aufnimmt. Darüberhinaus kann durch Einsatz von Desinformation erreicht werden, dass Spione und ihre Auftraggeber getäuscht werden. Das kann zur Beendigung von deren Aktivitäten führen, wenn der Spion beispielsweise erfolgreich über das Ziel seiner Mission getäuscht wurde oder die Auftraggeber wissen, dass er enttarnt (verbrannt) ist .
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[Bearbeiten] Deutsche Spionageabwehrbehörden
Die Spionageabwehr gehört gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.
[Bearbeiten] Ausländische Spionageabwehrbehörden
- MI5 - Großbritannien
- FBI (FBI) - USA
- Canadian Security Intelligence Service (CSIS) - Kanada
- Direction de la surveillance du territoire (DST) - Frankreich
- FSB - Russland
- KGB - Sowjetunion
- MIT - Türkei
[Bearbeiten] Siehe auch
- Nachrichtendienst
- Abwehr (Nachrichtendienst)
- Spionage
- Gegenspionage
- Geheimagent
- Überwachung
- Netzwerksicherheit
- Militärische Aufklärung
- Doppelagent