UNESCO-Welterbe
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Das von der UNESCO erfasste Welterbe setzt sich aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 830 Denkmäler in 138 Ländern. Davon sind 644 als Kulturdenkmäler und 162 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 24 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.
- Liste des UNESCO-Welterbes (Afrika)
- Liste des UNESCO-Welterbes (Amerika)
- Liste des UNESCO-Welterbes (Asien und Ozeanien)
- Liste des UNESCO-Welterbes (Europa)
Eine Unterorganisation der UNESCO, das World Heritage Committee, unterstützt bei den in der Liste geführten Objekten den Schutz und/oder die Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe. Das World Heritage Committee führt neben dem Welterbe auch eine Liste des Weltdokumentenerbes, welches Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente enthält.
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[Bearbeiten] Entstehung der Idee
Der Begriff des „kulturellen Erbes“ (héritage) geht auf Henri-Baptiste Grégoire, Bischof von Blois, aus dem 18. Jahrhundert zurück und wurde in der Haager Konvention vom 14. Mai 1954 kodifiziert:
- Damage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each person makes its contribution to the culture of the world.
Den Anstoß zur Schaffung einer UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten.
Daneben lebt hier auch die aus der Antike stammende Idee der Weltwunder weiter, die über viele Jahrhunderte eine ähnliche Funktion für den Tourismus erfüllte wie heute das UNESCO-Welterbe.
[Bearbeiten] Grundlagen
Grundlage ist die 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Sie ist 1975 in Kraft getreten. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss ein schutzwürdiges Objekt mindestens eines der sechs nachfolgenden Merkmale erfüllen. Es muss
- von einzigartigem künstlerischen Wert sein
- starken kulturellen Einfluss auf eine Region oder Epoche ausüben
- von großem Seltenheitswert oder Alter sein.
- für eine bestimmte künstlerische Entwicklung beispielhaft sein
- für eine bestimmte Architekturepoche stehen
- bedeutungsvoll im Zusammenhang mit herausragenden Ideen oder historischen Gestalten sein.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmäler beraten. Alle zwei Jahre wird das Denkmal- und Naturverzeichnis (Welterbeliste) publiziert.
Das erste deutsche Bauwerk, das Weltkulturerbe wurde, war im Jahre 1978 der Kaiserdom zu Aachen. Einen Aufnahmeantrag stellen in Deutschland die Bundesländer.
[Bearbeiten] Kriterien
Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler muss eines von zehn Kriterien erfüllt werden. Seit 2005 werden für jedes Objekt sowohl die Kriterien für Natur- als auch für Kulturerbe geprüft. Gegenwärtig erfüllen so 28 Stätten sowohl Kriterien des Natur- als auch des Kulturerbes.
[Bearbeiten] Kriterien für Kulturgüter
- (i): Das Objekt stellt ein einzigartiges Meisterstück des schaffenden Geistes des Menschen dar.
- (ii): Das Objekt besitzt, in einer Zeitspanne oder einer Region, wichtigen Einfluss auf die Entwicklung von Architektur und Technologie, auf die bildenden Künste sowie auf Stadtentwicklung und Landschaftsgestaltung.
- (iii): Das Objekt stellt ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Zivilisation dar.
- (iv): Das Objekt ist ein herausragendes Beispiel eines Typus von Bauwerk, von architektonischer Zusammenstellung oder einer Landschaft, welche bzw. welches einen bedeutsamen Entwicklungsabschnitt der Menschheit untermalen bzw. untermalt.
- (v): Das Objekt ist ein herausragendes Beispiel menschlicher Niederlassungen und Land- bzw. Meeresbewirtschaftung, das repräsentativ für eine Kultur oder bestimmte Kulturen ist, oder das Naturverhalten des Menschen zeigt, insbesondere dann wenn diese Kultur anfällig durch unumkehrbare Veränderungen in ihrer Umwelt wurde.
- (vi): Das Objekt ist unmittelbar oder nachvollziehbar mit bestimmten Ereignissen, mit lebendigen Traditionen, mit Ideen und Glauben, mit universal bedeutsamen Kunst- oder Literaturwerken verbunden. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium nur in absoluten Ausnahmefällen als einziges erfülltes Kriterium für eine Aufnahme hinreichend ist)
[Bearbeiten] Kriterien für Naturgüter
- (vii): Das Objekt beinhaltet außergewöhnliche natürliche Phänomene oder Gebiete von überragender Schönheit und ästhetischer Bedeutsamkeit.
- (viii): Das Objekt ist ein herausragendes Zeugnis eines wichtigen Entwicklungsabschnitts der Erde, welches den Nachweis von Leben, bedeutsame und anhaltende Prozesse der Geologie für die Gestaltung der Erdoberfläche sowie geomorphologische und physiogeografische Vorgänge beinhaltet.
- (ix): Das Objekt ist ein herausragendes Beispiel für fortlaufendene biologische und ökologische Prozesse in der Evolution von Ökologiesystemen die sich an Land, in Binnengewässern, an Küsten oder in Meeren befinden oder von Lebensgemeinschaften zwischen Tieren und Pflanzen.
- (x): Das Objekt enthält die bedeutendsten und typischsten Lebensräume für die ungestörte Erhaltung der Biologischen Entfaltung auf der Erde, eingeschlossen die Räume, die Lebensformen enthalten die nach gegenwärtiger wissenschaftlicher Meinung außergewöhnlichen universellen Wert besitzen.
[Bearbeiten] Rote Liste
In die Rote Liste des Welterbes werden besonders gefährdete Objekte aufgenommen und zwar selbst dann, wenn der zuständige Unterzeichnerstaat keinen Antrag an die UNESCO stellt. 2006 befanden sich 31 Denkmäler auf dieser Liste.
[Bearbeiten] Kölner Dom (Von 2004 bis 2006)
Der Kölner Dom wurde im Juli 2004 auf die „Rote Liste des Welterbes“ gesetzt, nachdem die Stadt Köln entschieden hatte, ihre Hochhauspolitik, die den Blick auf den Dom einschränkt, fortzusetzen. Nach mehreren Beratungen durch die UNESCO konnten diese Pläne aber verworfen werden: Neben einer sogenannten Pufferzone auf beiden Rheinseiten schützt eine Verordnung, dass naheliegende Hochhäuser nicht höher als 60 Meter gebaut werden dürfen, das Welterbe. Entsprechend beschloss die UNESCO im Juli 2006, den Dom von der Roten Liste wieder zu streichen.
[Bearbeiten] Dresdner Elbtal (Seit 2006)
Dagegen wurde das Dresdner Elbtal im Juli 2006 durch die UNESCO nur zwei Jahre nach der Verleihung des Welterbe-Status neu auf die Rote Liste gesetzt. An einer aus stadtplanerischer Sicht empfindlichen Stelle des Tales soll eine stark umstrittene, vierspurige Straßenbrücke, die sogenannte Waldschlößchenbrücke, gebaut werden. In einem Bürgerentscheid hatte sich 2004 die Mehrheit der Abstimmenden für den Bau der Brücke ausgesprochen. Im November 2005 wurden durch das World Heritage Center Paris bei dem Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) konkretere Informationen über das geplante Bauwerk angefragt. Das Bauwerk war Bestandteil des Antrages an die UNESCO, umstritten ist allerdings, ob die im Rahmen des Antrags übermittelten Informationen über die Brücke in allen Details zutreffend waren. Ein von der UNESCO vergebenes unabhängiges Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten beurteilte die Brücke als ausgesprochen problematisch. Entsprechend der Empfehlung setzte die UNESCO das Elbtal im Juli auf die Rote Liste, da bis dahin keine Bereitschaft der Dresdener Stadtverwaltung zu erkennen war, auf das Vorhaben verzichten zu wollen. Der Dresdner Stadtrat stoppte daraufhin das Vergabeverfahren für die Bauleistungen. Durch das Regierungspräsidium Dresden wurde die Stadt daraufhin angewiesen, den Bürgerentscheid umzusetzen. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums bestünden zwischen der UNESCO und der Stadt Dresden keine Beziehungen, die Stadt sei daher verpflichtet, den Bürgerentscheid umzusetzen. Die deutsche UNESCO-Kommission hat gegen die damit aus ihrer Sicht verbundene Missachtung des Völkerrechts protestiert.
[Bearbeiten] Weblinks
- Welterbekonvention
- Liste der UNESCO
- Datenbank der UNESCO mit umfangreichen Beschreibungen der einzelnen Stätten (englisch)
- Worldheritage-Forum Weblog und Informationen zum Thema UNESCO-Welterbe
- „Schätze der Welt“ Hier kann man sich Dokumentationsfilme über die meisten Kultur- und Naturdenkmäler mit dem UNESCO-Prädikat als viertelstündige RealPlayer-Videos ansehen und -hören.
- UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V.
- private Seite Weltkulturerbe in Deutschland, Brasilien, Paraguay
- Weltkulturerbe in Afrika bei afrika-heute.de
Länderlisten der UNESCO-Welterbestätten: | Afrika / Amerika / Asien und Ozeanien / Europa |
Kategorien des UNESCO-Weltkulturerbes: | Afrika / Amerika / Asien und Ozeanien / Europa |
Kategorien des UNESCO-Weltnaturerbes: | Afrika / Amerika / Asien und Ozeanien / Europa |