Verfassung (Schweden)
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Die schwedische Verfassung besteht aus vier Grundgesetzen, ist also anders als der Idealtypus der neuzeitlichen Verfassung kein Einzeldokument:
- dem Grundgesetz zur Regierungsform (Regeringsformen, RF) aus dem Jahr 1975, revidiert 1980 und 1994 (um den Beitritt zur EU zu ermöglichen). Es definiert die staatsbürgerlichen Grundrechte und Freiheiten sowie die Staatsorganisation und kommt dem Idealtypus der neuzeitlichen Verfassung am nähesten.
- dem Thronfolgegesetz (Successionsordningen, SO) aus dem Jahr 1810, revidiert 1979 (Aufhebung der nur männlichen Thronfolge),
- dem Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen, TF) aus dem Jahr 1766, geändert 1949, das den Schutz der freien Presse und den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheit) garantiert.
- dem Grundgesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung (Yttrandefrihetsgrundlag, YFL) aus dem Jahr 1992, das die Meinungsfreiheit in anderen Medien als der Presse, wie Rundfunk, Fernsehen, Film und Video garantiert.