Volkszählung
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Eine Volkszählung (auch: Zensus oder Census) ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung von statistischen Bevölkerungsdaten, wobei die Bürger bei der herkömmlichen Methode der Zählung per Fragebogen zur Auskunft verpflichtet sind. Beim Modell des Registerzensus wird dagegen auf Daten in den Melderegistern zurückgegriffen, wobei die Bürger dann nicht mehr befragt werden.
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[Bearbeiten] Einführung
Der Begriff Volkszählung ist dahingehend irreführend, dass nicht einfach das Volk gezählt wird, also die Anzahl der Einwohner bestimmt wird. Vielmehr ist es überwiegend die Regel, dass durch Volkszählungen Menschen verpflichtet werden, eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. In einigen Ländern wurde die herkömmliche Methode der Zählung vom Modell der Registerzählung abgelöst, wobei auf die Daten in den Melderegistern zurückgegriffen wird. Die Bürger brauchen dann keine Fragebögen mehr ausfüllen. In modernen Industriestaaten werden in der Regel alle zehn Jahre, meist zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, Volkszählungen durchgeführt.
Das Motiv für die Durchführung einer Volkszählung liegt im Bestreben der politischen Entscheidungsträger, möglichst genaue Informationen über verschiedenste statistische Parameter zu erhalten, die als Grundlage für das politische und verwaltungsmäßige Handeln genutzt werden sollen. So beruhen etwa die Planung von Wohnungsbauprogrammen, Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, Bemessungsgrundlagen für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte oder Steuerschätzungen auf den Zahlen, die durch eine Volkszählung gewonnen werden können.
Der Internationale Statistische Kongress 1872 in Sankt Petersburg stellte die Empfehlung auf, welche persönlichen Daten bei jeder Volkszählung erfragt werden sollten: a) Vor- und Zunamen, b) Geschlecht, c) Alter, d) Verhältnis zum Haupte der Familie oder des Haushalts, e) Zivilstand, f) Beruf oder Beschäftigung, g) Religionsbekenntnis, h) im gewöhnlichen Verkehr gesprochene Sprache, i) Kenntnis des Lesens und Schreibens, j) Herkunft, Geburtsort und Staatsangehörigekeit, k) Wohnort und Art des Aufenthalts am Zählungstag (ob dauernd oder vorübergehend anwesend, respektive abwesend), l) Blindheit, Taubstummheit, Blödsinn und Kretinismus, Geisteskrankheit. Die genannten Personendaten bilden im Allgemeinen auch heute noch die Grundlage jeder Erhebung.
Eine methodische Besonderheit von klassischen Volkszählungen besteht darin, dass anders als bei normalen empirischen Untersuchungen nicht etwa eine repräsentative Stichprobe, sondern sämtliche Haushalte und nahezu die gesamte Bevölkerung direkt befragt wird (Totalerhebung; siehe auch Grundgesamtheit). Die ermittelten Daten werden durch fortlaufende, seit 1957 in der Bundesrepublik und seit 1991 auch in den ostdeutschen Bundesländern, jährlich durchgeführte Repräsentativbefragungen (dem so genannten Mikrozensus) fortgeschrieben und auf die Basisdaten der letzten Volkszählung hochgerechnet. Die Stichprobengröße für diese Befragungen ist in Deutschland gesetzlich auf ein Prozent der Bevölkerung festgelegt. Da die daraus resultierende Fehlerquote mit den Jahren steigt, ist in größeren Abständen eine Wiederholung der Volkszählung und damit eine Aktualisierung der Basisdaten erforderlich.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Die ersten Volkszählungen
Volkszählungen können auf eine lange Tradition zurückblicken. Aufgrund von Tonscherben lässt sich bereits für die Zeit 3800 v. Chr. eine Volkszählung im antiken Babylon belegen. Statistische Ermittlungen von Bevölkerungszahlen fanden bereits um 3050 v. Chr. in Ägypten statt. Die erste bekannt gewordene regelrechte Volkszählung wurde 2255 v. Chr. in China durchgeführt.
Auch in Japan gab es bereits im Altertum einen gut ausgebauten statistischen Apparat. In Japan wurde 86 v. Chr. die erste nachweisbare Volkszählung vorgenommen. Diese Zählung erfasste Geschlecht, Alter und Beruf. Aus dem Altertum sind ferner Zählungen in Persien, Ägypten und Griechenland bekannt, so in Ägypten unter Amasis (570 v. Chr.) und in Israel unter König David (1000 v. Chr.). Man beschränkte sich dabei oft auf die Erfassung der waffenfähigen Männer.
Im Römischen Reich gab es seit dem 6. Jahrhundert v. Chr. alle fünf Jahre Volkszählungen und Erhebungen über die Einkünfte der römischen Bürger. Für den Zensus und die Steuerschätzungen war der Censor, ein altrömischer Beamter, verantwortlich. Er legte die Höhe der Steuer fest, die jeder Bürger zu zahlen hatte und war dem Senat verantwortlich. Die Censoren waren sehr einflussreich und genossen hohes Ansehen.
[Bearbeiten] Der Zensus in der Bibel
Aus der Weihnachtsgeschichte in der Bibel ist die vom römischen Kaiser Augustus befohlene Volkszählung bekannt. Der Kaiser hatte angeordnet, dass sich ein jeder in seinem Herkunftsort in die Steuerlisten einzutragen habe. Aus diesem Grund reisten Maria und Josef nach Betlehem, wo Jesus Christus geboren wurde.
Es geschah aber in jenen Tagen, dass eine Verordnung vom Kaiser Augustus ausging, den ganzen Erdkreis einzuschreiben. Diese Einschreibung geschah als erste, als Cyrenius Statthalter von Syrien war. Und alle gingen hin, um sich einschreiben zu lassen, ein jeder in seine Stadt. Es ging aber auch Josef von Galiläa, aus der Stadt Nazareth, hinauf nach Judäa, in Davids Stadt, die Bethlehem heißt, weil er aus dem Haus und Geschlecht Davids war, um sich einschreiben zu lassen mit Maria, seiner Verlobten, die schwanger war. (Lk. 2,1-5)
Die historische Echtheit der Weihnachtsgeschichte wird oft bezweifelt. Verwirrung schafft bei manchen Wissenschaftlern die heutzutage ihnen noch immer unbekannte Tatsache, dass Lukas anfangs des 2. Kapitels in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Sätzen zwei verschiedene römische Verwaltungsvorgänge erwähnt, nämlich:
- 1. Den Reichszensus (Iustrum), die Schätzung römischer Bürger im gesamten Imperium Romanum
- 2. Den Provinzialzensus, die Schätzung für die Bewohner der Provinz, die das römische Bürgerrecht (Civitas Romana) nicht besaßen.
Beide wurden nachweisbar in ein- und demselben Jahr 8 v. Chr. in der „Provincia Syria/Iudaea“ durchgeführt. Es ist reiner Zufall, dass der Provinzialzensus zur Zeit der ersten Statthalterschaft des Publius Sulpicius Quirinius (11 - 7 v. Chr) mit dem vom Kaiser Augustus angeordneten Reichszensus zusammenfällt. Denn letztere galt nur für Reichsbürger – sie kann also Josef nicht betroffen haben, denn wäre er römischer Bürger gewesen, hätte Pontius Pilatus seinen Sohn nicht kreuzigen lassen dürfen. Dreizehn Jahre später, im Jahr 6 n. Chr. schickte Kaiser Augustus den Publius Sulpicius Quirinius zum zweiten Male als Statthalter in die Provinz Syria, die in das Königreich Judäa kurz zuvor eingegliedert worden war, um die Verhältnisse nach der Verbannung des Herodessohnes Archaelaos dort neu zu regeln und eine Volkszählung abzuhalten.
Die Steuererklärungen der Bewohner der Provinzen erfolgten immer nach einem einheitlichen Steuerformular, welches in allen kaiserlichen Provinzen gleich war. 1961 wurde solch ein Formular aus dem Jahre 127 n. Chr. in einer Höhle westlich des Toten Meeres gefunden. Auch 100 Jahre nach dem Tod Jesus mussten die Einwohner sich nachweisbar von ihrem Wohnort zu ihrem Geburtsort begeben, um ihre Steuerformulare vor römischen Beamten abzugeben. Deshalb ist es ziemlich wahrscheinlich, dass auch Maria und Josef für den Provinzialzensus des Statthalters Publius Sulpicius Quirinius von Nazareth etwa 148 Kilometer nach Bethlehem aufgebrochen waren - denn nur sie persönlich konnten dort vor Ort beispielsweise ererbten Grundbesitz deklarieren.
[Bearbeiten] Zählungen im Mittelalter und am Beginn der Neuzeit
Im 7. Jahrhundert wurden im China der Tang-Dynastie Volkszählungen durchgeführt. Das Überleben der Kleinbauern und damit den sozialen Frieden sicherten Steuergesetze (619) und die dazugehörigen Agrarverordnungen (624). Darin wurden den Bauern gleichmäßig verteilte Parzellen auf Lebenszeit übergeben. Grundlage der Vergabe waren genaue Volkszählungen unter Berücksichtigung des Alters sowie ein Katastersystem zur Landbewertung-/verteilung. Das System wurde aber schon im späten 7. Jahrhundert durch manipulierte Zahlenangaben und Ausdehnung des privaten und kirchlichen Gutsbesitzes untergraben. Es war zudem zu anfällig gegen veraltete Zahlen, Abwanderung und veränderten Anbau.
Nach der normannischen Eroberung Englands 1066 veranlasste König Wilhelm der Eroberer eine Volkszählung. Die Daten der im Jahre 1086 durchgeführten Zählung wurden im Domesday Book (angelsächsisch domesdaeg = „Tag des Jüngsten Gerichts“) veröffentlicht.
Im Mittelalter gab es in Europa insgesamt nur wenige Volkszählungen, die Daten waren oft ungenau, so dass Angaben zur Bevölkerung meist nur Rekonstruktionen und nicht überlieferte Zahlen sind. Noch 1753 lehnte das britische Parlament eine Volkszählung ab, denn sie „würde Englands Feinden dessen Schwächen“ bloßstellen. Ein Abgeordneter betonte im Parlament, er sei befremdet, „dass es menschliche Wesen gäbe, die so frech und schamlos seien“, derartiges vorzuschlagen.
In Mitteleuropa haben zuerst einige Städte, beispielsweise Nürnberg im Jahre 1449, den Versuch von Volkszählungen unternommen. Bei den später durchgeführten landesweiten Zählungen wurde die Zahl der Feuerstellen ermittelt, wodurch sich die Bevölkerung über eine geschätzte durchschnittliche „Anzahl der Personen pro Feuer“ ermitteln ließ.
Von Bedeutung bei der Erfassung der Bevölkerung waren auch kirchliche Aufzeichnungen. So mussten die Pastoren Bücher über die „Seelen“ führen (lateinisch „liber status animarum“). In einzelnen Ländern war das Interesse an diesen Aufzeichnungen besonders groß. Schweden besaß im 17. Jahrhundert hervorragende Daten. In Württemberg legten die Pfarrer Familienbücher an, in denen auch die Anzahl und das Alter der Kinder verzeichnet waren. In einigen Teilen Europas, wie in Frankreich, Spanien und Italien reichen die Quellen zurück bis in das 14. und 15. Jahrhundert.
[Bearbeiten] Moderne Volkszählungen
Die erste Volkszählung im modernen Sinne wurde 1665 in Kanada durchgeführt. In Preußen begann man 1686 mit der Zählung der Landbewohner. In der Mark Brandenburg wurden 1719 Bevölkerungstabellen der Städte zur Vorbereitung der ersten allgemeinen Volkszählung 1725 angefertigt. Aus Island (1703), Finnland und Schweden (1749) sind Volkszählungen bekannt. Die erste Volkszählung in Österreich wurde nach den Verwaltungsreformen unter Maria Theresia 1754 durchgeführt. In Frankreich fanden ab 1762 Zählungen statt, in Dänemark und Norwegen ab 1769.
Die erste Volkszählung in den USA erfolgte 1790. Später wurde für diesen Zweck vom Kongress das United States Census Bureau als Bundesbehörde eingerichtet. 1795 wurde auch die Bevölkerung der Niederlande erstmals vollständig gezählt, da ein Ausschuss, der eine Verfassung für die Einwohner des Landes aufstellen sollte, die Informationen benötigte. Nach 1800 fanden in fast allen europäischen Ländern mehr oder weniger regelmäßige Volkszählungen statt. In der Schweiz werden Volkszählungen ab 1850 (seit der Gründung des Bundesstaates) in der Regel bis heute alle zehn Jahre durchgeführt. Auch in Österreich erfolgt durch die Statistik Austria seit 1869 alle zehn Jahre eine Volkzählung.
Der Statistische Kongress 1872 in Sankt Petersburg empfahl schon den auch jetzt noch üblichen Zehnjahresrhythmus, wobei in den mit Null endenden Jahren gezählt werden sollte. Diese Empfehlung wurde vom Völkerbund, später von den Vereinten Nationen übernommen; Zählungen können jedoch auch im vorhergehenden oder nachfolgenden Jahr vorgenommen werden. Da sich die Mehrzahl der Länder der Welt an diese Empfehlung hält, liegen weltweit offizielle Angaben zur Bevölkerung vor; dieses Material bildet beispielsweise die Grundlage für Bevölkerungsprognosen für diese Länder. In Sonderfällen gibt es allerdings Gründe, den Zahlenangaben zur Bevölkerung zu misstrauen.
Die auf internationalen Erfahrungen beruhenden Erkenntnisse und die technische Entwicklung führten zum ersten Mal bei den Volkszählungen in Österreich und den USA im Jahre 1890 zur Verwendung der Lochkartentechnik. In der Gegenwart ist der Einsatz von Computertechnologie bei der Vorhaltung, Verdichtung und Auswertung der Daten Standard, obwohl bei der unmittelbaren Erhebung der schriftlich auszufüllende Fragebogen in den meisten Ländern noch immer Praxis ist. Den Volkszählungsbogen per Internet ausfüllen konnten die Bürger - zum ersten mal in Europa - beim Zensus in der Schweiz im Jahre 2000. Jeder Haushalt erhielt mit dem Fragebogen einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem die Teilnehmer sich im Internet unter einer bestimmten Adresse einwählen konnten. Bisher wurde das Internet bei Zählungen in Singapur und den USA - allerdings nur bei Stichproben und als Test - angewendet.
In Ländern mit einer langen Tradition von registerbasierten statistischen Erhebungen, wie Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, erfolgte die Ablösung der traditionellen Methode der Volkszählung durch das Modell der Registerzählung. Dänemark war 1981 das weltweit erste Land, das auf die neue Methode umstellte. In den nordeuropäischen Staaten wurden bereits nach dem Zweiten Weltkrieg lokale Einwohnerregister aufgebaut. Diese sind bereits landesweit vernetzt und mit persönlichen Identifikatoren ausgestattet. Zusätzlich bestehen zentrale Einwohnerregister. Für 2010/2011 planen auch die Regierungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Umstellung auf das „registergestützte“ Modell[1]. Staaten ohne Melderegister werden aber auch in Zukunft nicht auf die traditionelle Methode der Zählung per Fragebogen verzichten.
[Bearbeiten] Probleme der Bevölkerungserfassung
[Bearbeiten] Politische Gründe
Aus Gründen der Staatsräson werden Teile der Bevölkerung mit Absicht nicht vollständig erfasst oder durch die Bevölkerungsstatistik zahlenmäßig vergrößert. Beispielsweise waren in den früheren Kolonien die Kolonialmächte daran interessiert, die einheimische Bevölkerung zahlenmäßig so klein wie möglich auszuweisen. Rivalitäten aus ethnischen Gründen (zum Beispiel Stammesrivalitäten) lassen es für einige Gruppen als richtig erscheinen, andere Gruppen zahlenmäßig zu verkleinern und die eigene Gruppe zu vergrößern, beispielsweise wenn nach der Bevölkerungszahl Parlamentssitze oder der Anteil an der Beamtenschaft festgelegt werden. (So waren für einige Staaten Afrikas auswärtige Schätzungen besser nutzbar als offizielle Bevölkerungsfortschreibungen oder Ergebnisse von Volkszählungen.)
Weiterhin kann der Gedanke auf eine höhere Entwicklungshilfe dazu führen, die Bevölkerungszahl zu erhöhen. Wenn mehr Menschen in einem Gebiet leben, so ist es eher förderwürdig, beziehungsweise das jeweilige Bruttoinlandsprodukt verteilt sich auf mehr Menschen, was zu einer Verringerung des statistischen Pro-Kopf-Einkommens führt und damit eine Wirtschaftshilfe dringlicher erscheinen lässt als sie es wäre.
Aus politischen Gründen werden Personen in einige Regionen aus- oder eingegliedert. Beispiele: Die Republik Südafrika gliederte unter der Herrschaft der weißen Bevölkerung Zehntausende von Menschen mit schwarzer Hautfarbe in die sogenannten Homelands ein, um den weißen Bevölkerungsanteil von Südafrika zu vergrößern (Apartheid). Für Angaben zur Gesamtbevölkerungszahl der Volksrepublik China war noch bis zu Beginn der Wirtschaftsreformen 1978 schwer festzustellen, ob die Bevölkerung Taiwans enthalten war oder nicht. Auch gab es wegen der politischen Wirren (Kulturrevolution) zwischen 1964 und 1982 keine Volkszählungen im Land.
[Bearbeiten] Kriege und Naturkatastrophen
In einigen Ländern gab und gibt es noch keine Bevölkerungserfassung oder Bevölkerungsfortschreibung. Beispiele: In Angola war die letzte Volkszählung 1970. Der Bürgerkrieg zwischen 1975 und 2002 machte eine Zählung der Bevölkerung des Landes unmöglich (siehe Geschichte Angolas). In Afghanistan erfolgte die erste und letzte Volkszählung 1979 - Afghanischer Bürgerkrieg und sowjetische Invasion verhinderten diese bis heute - frühere und spätere Angaben zur Bevölkerung beruhten und beruhen immer auf Schätzungen.
Kriege und Wirren verhindern Zählungen und kontinuierliche Bevölkerungserfassungen. Beispiele: In Kambodscha starben während der Diktatur der Roten Khmer von den etwa acht Millionen Einwohnern im Jahre 1974 nach verschiedenen Quellen bis 1979 rund drei Millionen. Bis zur Volkszählung von 1998 gab es jedoch keine zuverlässigen Angaben zur Bevölkerung des Landes. Während des Völkermordes in Ruanda 1994 starben von den acht Millionen Einwohnern der Volkszählung von 1991 etwa 10 bis 25 Prozent, ein Viertel flüchtete in die Nachbarstaaten und ein weiteres Viertel der Bevölkerung innerhalb des Landes.
In durch Naturkatastrophen (Dürre, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche) betroffenen Regionen Afrikas, Asiens und Lateinamerikas sind oft jahrelang keine Volkszählungen möglich. Die Flüchtlingsströme in und aus diesen Gebieten erschweren eine Erfassung der Bevölkerung.
[Bearbeiten] Weitere Probleme
Gruppen in wenig erschlossenen Gebieten entziehen sich bewusst (ihre Devise lautet: Eine Erfassung hilft uns nicht) oder unbewusst (wegen fehlender Kommunikation oder ungünstiger geografischer Lage) einer Erfassung. Beispiel: Schätzungen zu den durch Volkszählungen nicht erfassbaren brasilianischen Urwaldbewohnern (Indigene Völker) sprechen von 50.000 bis 150.000 Personen.
Über bestimmte Angaben zur Person ist kein exaktes und statistisch verwertbares Wissen vorhanden. Beispiele: Altersangaben zur Person sind nicht exakt verfügbar. Unklar ist, ob eine Person in Region A oder B zu erfassen ist (zum Beispiel bei Auslandsaufenthalten).
Probleme gibt es nach wie vor bei der Bevölkerungsfortschreibung in Entwicklungsländern. Betrachtet man nur die Geburten und Sterbefälle, so ist die Untererfassung der Sterbefälle ausgeprägt. Besonders in Afrika und Lateinamerika wurde festgestellt, dass bei bestimmten Bevölkerungsgruppen zahlreiche Todesfälle bei Kindern und Neugeborenen nicht registriert worden waren. Aus diesen Gründen ist die Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen tatsächlich wahrscheinlich geringer, damit natürlich auch das Bevölkerungswachstum, so dass die jährlichen Wachstumsraten einiger Länder etwas zu hoch ausgewiesen werden.
[Bearbeiten] Unsicherheiten in den Industriestaaten
Selbst in den Industriestaaten kann es zu beträchtlichen Fehlern kommen. Beispiel: In den USA gibt es bis heute keine der Meldeordnung in Deutschland vergleichbare Meldepflicht, woraus ein ständig geschätzter Fehler in der Erfassung von fünf bis sechs Millionen Personen resultiert. In Staaten mit ausgezeichneter Bevölkerungsstatistik (wie zum Beispiel in den meisten hochentwickelten Industriestaaten) gibt es Unsicherheitsmöglichkeiten in der Bevölkerungserfassung jedoch im Allgemeinen in anderen Größenordnungen als in den oben aufgeführten Beispielen. Man kann sich aber darauf verlassen, dass in Ländern mit langjährigen statistischen Erfahrungen die Angaben zu den Volkszählungen exakt sind, wobei in der Regel nicht nur eine Personenzählung stattfindet, sondern eine Fülle notwendigen statistischen Materials aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfasst und ausgewertet wird.
[Bearbeiten] Entwicklung in Deutschland
[Bearbeiten] Zählungen 1834-1987
Von 1834 bis 1867 führte der Deutsche Zollverein regelmäßig alle drei Jahre Volkszählungen in den Mitgliedsländern durch. Diese waren notwendig, da die Einnahmen des Zollvereins in Bezug zur Einwohnerzahl verteilt wurden. Am 1. Dezember 1900 ermittelte eine Volkszählung im Deutschen Reich 56.345.014 Einwohner. Das entsprach einem Bevölkerungszuwachs von insgesamt 7,78 Prozent in den letzten fünf Jahren. Im Deutschen Reich fanden Zählungen 1871 und von 1875 bis 1910 alle fünf Jahre statt. Danach wurde nur noch in unregelmäßigen Abständen gezählt. So im Ersten Weltkrieg 1916 und 1917 sowie kurz nach dem Krieg 1919. Die folgenden Zählungen von 1925, 1933 und 1939 waren gleichzeitig Volks-, Berufs- und Betriebszählungen und wurden von dem Bevölkerungswissenschaftler Friedrich Burgdörfer geleitet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im Dezember 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone, im Januar 1946 in der Französischen Besatzungszone und im Oktober 1946 in allen vier Besatzungszonen Deutschlands unter Verantwortung der Besatzungsmächte Volks- und Berufszählungen durchgeführt. Insbesondere um die Kriegsverluste und die zahlreichen Ströme von Flüchtlingen, Umsiedlern und Heimatvertriebenen zu erfassen. Nach Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 fanden dort mehrere Volkszählungen statt.
In der DDR erfolgten die Zählungen von 1950 und 1964 als Volks- und Berufszählungen. Die Ergebnisse von 1950 wurden aus politischen Gründen nicht veröffentlicht. Die Zählungen von 1971 und 1981 fanden in der DDR als komplexe Volks-, Berufs-, Wohnraum- und Gebäudezählungen statt. Die Daten von 1964 wurden von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik umfassend veröffentlicht, die Ergebnisse der Zählungen von 1971 und 1981 dagegen nur teilweise freigegeben.
Die in der Bundesrepublik 1950 und 1987 durchgeführten Zählungen waren gleichzeitig Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählungen, die Zählungen von 1961 und 1970 erfolgten als Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählungen. Während der Gebäude- und Wohnungszählung von 1956 wurde auch die Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik gezählt („kleine Volkszählung“). Die Veröffentlichung der Daten aller Zählungen in der Bundesrepublik Deutschland, ab 1994 auch der Ergebnisse der Volkszählungen in der DDR, erfolgte vom Statistischen Bundesamt.
[Bearbeiten] Die Volkszählung von 1987
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Die Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland war vom Bund ursprünglich bereits für das Jahr 1981 geplant. Sie war in den Augen der Bundesbehörden neben anderen Gründen notwendig geworden, um die Infrastruktur einem veränderten sozialen Gefüge anzupassen und entsprechend neue Maßnahmen einzuleiten. Dies galt für Verkehrsplanung ebenso wie für die soziale Versorgung und anderes.
Die Zählung wurde zunächst auf das Jahr 1983 verschoben, dann weiter zurückgestellt. In den Vorjahren war immer wieder gegen die Volkszählung gerichtlich geklagt worden. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Ausführlichkeit der Fragen in den entsprechenden Volkszählungsbögen bei ihrer Beantwortung Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zulasse und somit den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterlaufe, damit folglich gegen das Grundgesetz verstoße.
Im Hintergrund stand die Befürchtung des so genannten Gläsernen Bürgers. Teilweise wurde die Volkszählung gar als Schritt in Richtung Überwachungsstaat gesehen. Die Zählung musste schließlich in Folge entsprechender Urteile – auch des Bundesverfassungsgerichts (siehe Volkszählungs-Urteil von 1983) – modifiziert werden, etwa, indem die Fragebögen überarbeitet wurden, um die Anonymität der Befragten besser zu gewährleisten. Aber die zahlreichen Kritiker behielten ihre Skepsis und blieben beim Boykottaufruf.
Dazu wurde von einem breiten Bündnis verschiedener sozialer und politischer Gruppen als einem Akt des zivilen Ungehorsams aufgerufen. Auch die damalige Partei „Die Grünen“, zu der Zeit seit etwa vier Jahren im Bundestag vertreten, gehörte zu den Kritikern der Volkszählung, und beteiligte sich mit vielen ihrer Mitglieder an der Kampagne zu deren Boykott.
[Bearbeiten] Ergebnisse
Die ermittelten Ergebnisse besaßen eine insgesamt gute Qualität. Obwohl viele den Boykottaufruf trotz drohender Bußgeldverfahren befolgten und die Bögen nicht ausfüllten (manche füllten sie auch bewusst falsch aus), war der Rücklauf der in einem Ankreuz-Verfahren ausgefüllten Bögen, die an jeden Haushalt verteilt worden waren, groß genug, so dass die erhobenen Daten ausgewertet werden konnten. Von nennenswerten Verfälschungseffekten wurde nichts bekannt. Da die Volkszählung die Grundlage für die Fortschreibungsergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter bildet, entstanden dagegen auf Grund des langen Zeitraumes (17 Jahre) zur letzten Volkszählung von 1970 immer größere Fehler in den Berechnungen der Statistischen Ämter.
So ergab die Volkszählung vom 25. Mai 1987 beispielsweise für West-Berlin eine Einwohnerzahl von 2.014.121. Das Ergebnis der Fortschreibung vom Statistischen Landesamt für den 24. Mai 1987 lag – auf Basis der Zählung von 1970 – damit um 133.062 Personen (7,1 Prozent) zu niedrig. Für München dagegen wurden 89.647 Personen (7,0 Prozent) zu viel fortgeschrieben. Für Roth (bei Nürnberg) lag die Abweichung des Fortschreibungsergebnisses des Statistischen Landesamtes bei 18 Prozent, das waren im Vergleich zum Volkszählungsergebnis 4.343 Personen zu viel. Für Göttingen wurden 14,5 Prozent (19.519 Personen) zu viel fortgeschrieben. Die Fehlerquoten der Fortschreibungsergebnisse der Statistischen Landesämter lagen bei den Gemeinden mit mehr als 200.000 Einwohnern im Durchschnitt bei 1,0 bis 1,6 Prozent, bei den Gemeinden mit 10.000 bis unter 200.000 Einwohnern im Vergleich zu den Volkszählungsergebnissen bei durchschnittlich 0,3 bis 0,7 Prozent.
Insgesamt musste auf Grund der ermittelten Einwohnerdaten die Summe im Länderfinanzausgleich um etwa 935 Millionen D-Mark berichtigt werden, die Summe im kommunalen Finanzausgleich der Großstädte um rund 700 Millionen D-Mark korrigiert werden. Die fortgeschriebene Zahl der Erwerbstätigen lag im Vergleich zu den Ergebnissen der Volkszählung um eine Million (3,6 Prozent) zu niedrig, die Anzahl der Ausländer um fast 600.000 (12,0 Prozent) zu hoch, die Zahl der Wohnungen (25,9 Millionen) um rund eine Million (3,8 Prozent) zu hoch. Die Anzahl der Erwerbstätigen musste auf Grund der Volkszählungsergebnisse um eine Million nach oben korrigiert werden, die Arbeitslosenquoten in etwa einem Drittel der Arbeitsamtsbezirke um rund 20 Prozent nach unten angepasst werden[2].
[Bearbeiten] Nach der Wiedervereinigung
Die ursprünglich für 1990 in der Bundesrepublik und 1991 in der DDR geplanten Volkszählungen wurden nicht mehr durchgeführt. So fanden seit 1987 in der Bundesrepublik keine Volkszählungen mehr statt – auch nicht nach der Wiedervereinigung von 1990, nachdem die ostdeutschen Länder der Bundesrepublik beigetreten waren und damit etwa 16 Millionen weitere Bürger mit anderen infrastrukturellen Voraussetzungen zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinzu kamen. Dies geschah überwiegend aus finanziellen Gründen (wegen zu hoher Kosten) – die letzte Volkszählung 1987 hatte umgerechnet rund 500 Millionen Euro gekostet –, aber auch wegen fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung und der skeptischen Grundhaltung zahlreicher Politiker in allen Parteien.
Da in Deutschland auch die jährlichen Zu- und Abwanderungen in das Ausland im Gegensatz zu den Geburten und Sterbefällen nicht vollständig registriert werden, gibt es gegenwärtig keine genauen Angaben über die Zusammensetzung der Bevölkerung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen bei der Ausreise aus Deutschland in ihrem Wohnort nicht abgemeldet. Die Anzahl der in Deutschland nicht registriert lebenden Personen beträgt etwa 500.000 bis eine Million. Die Einwohnerzahlen der Gemeinden beruhen alle auf den beiden letzten Volkszählungen in Deutschland (1981 in Ost- und 1987 in Westdeutschland). Da sich viele Menschen bei der Ein- und Ausreise nicht korrekt an- und abmelden, steigt die Fehlerquote in den Berechnungen der Statistischen Ämter mit den Jahren, deren Ausmaß naturgemäß unbekannt ist.
[Bearbeiten] Teilnahme an der EU-weiten Zensusrunde 2010/2011
Mit einem Kabinettsbeschluss vom 29. August 2006 hat die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD entschieden, dass sich Deutschland an der EU-weiten Zensusrunde 2010/2011 mit einem registergestützten Verfahren beteiligen wird[3]. 2000/2001 waren Deutschland und Schweden die einzigen Staaten innerhalb der EU, die nicht am europaweiten Zensus teilnahmen. Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten erfolgt keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner befragt werden. Das Verfahren des registergestützten Zensus nutzt stattdessen hauptsächlich Verwaltungsregister – vor allem die der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Daneben werden Informationen über Gebäude und Wohnungen, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt, postalisch bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erfragt. Ergänzende Stichproben ermitteln per Interviews beispielsweise Daten zu Ausbildung und Bildung, die ebenfalls nicht in den Verwaltungsunterlagen vorliegen.
Die amtliche Statistik hat diese Methode in den Jahren 2001 bis 2003 getestet. Das Verfahren des registergestützten Zensus soll zu ebenso belastbaren Ergebnissen führen wie eine traditionelle Volkszählung. Zugleich sollen für die Steuerzahler geringere Kosten anfallen. Während eine neue Zählung nach der herkömmlichen Methode nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung schätzungsweise eine Milliarde Euro kosten würde, fallen nach dem neuen Modell Kosten von etwa 300 Millionen Euro an [4]. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes gehen von circa 1,4 Milliarden Euro für eine traditionelle Volkszählung und rund 450 Millionen Euro bei einem registergestützten Zensus aus [5]. Ein Gesetzesbeschluss zum neuen Volkszählungsgesetz wird bis Ende 2008 angestrebt.
[Bearbeiten] Entwicklung in Österreich
Eine erste Volkszählung („Seelenbeschreibung“) fand bereits 1754 in Österreich statt. Nach 1769 wurden auf Grund des Widerstandes von Adel und Kirche keine vollständigen Volkszählungen mehr durchgeführt. Im Vordergrund stand die Erfassung der wehrfähigen männlichen Bevölkerung. Ab 1869 fanden alle zehn Jahre Zählungen statt (1869, 1880, 1890, 1900, 1910). Zwischen den beiden Weltkriegen wurden diese in unregelmäßigen Abständen durchgeführt (1920, 1923, 1934 und 1939). Die Zählungen von 1920 und 1923 waren schlecht vorbereitet und die Ergebnisse deshalb unbrauchbar.
Zwischen 1951 und 2001 fanden die Zählungen wieder im Zehnjahresrhythmus statt. Dabei wurden die Anzahl und der Aufbau der Bevölkerung ermittelt. Die Daten finden Verwendung bei der Aufteilung der Nationalratsmandate auf die Wahlkreise, auch die Aufteilung der Steuereinnahmen auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) im Finanzausgleich beruhen auf den Ergebnissen der Volkszählungen. Die Verantwortung bei der Durchführung liegt bei den Gemeinden. Die Daten werden von der Statistik Austria veröffentlicht.
Die Volkszählung von 2001 war die letzte Zählung nach der herkömmlichen Methode. Mit Stichtag der Volkszählung von 2001 nahm das Zentrale Melderegister den Betrieb auf. Damit entfiel auch die Meldepflicht der Gemeinden bezüglich der An- und Abmeldungen der Bevölkerung. Im Juni 2000 beschloss der Ministerrat die Zählung von 2011 als Registerzensus durchzuführen. Die bei den Volkszählungen ermittelten Ergebnisse werden in Österreich seit 1967 durch fortlaufende vierteljährlich durchgeführte Repräsentativbefragungen (dem so genannten Mikrozensus) fortgeschrieben und auf die Basisdaten der letzten Volkszählung hochgerechnet.
[Bearbeiten] Entwicklung in der Schweiz
Zwischen 1850 und 2000 fanden in der Schweiz alle zehn Jahre Volkszählungen statt. Die einzigen Abweichungen vom Zehnjahresrhythmus waren die Zählungen von 1888 und 1941. Die Erhebungen werden unter Verantwortung der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchgeführt und die Ergebnisse vom Bundesamt für Statistik ausgewertet. Die Zählung im Jahre 2000 wurde auf Beschluss des Bundesrates von 2005 letztmalig nach der herkömmlichen Methode veranstaltet. Die nächste Volkszählung im Jahre 2010 soll als Registerzensus stattfinden. Als Datenquelle dienen die vorhandenen kantonalen und kommunalen Einwohnerregister.
Um die Registerzählung möglich zu machen, werden bis 2010 landesweit die Personenregister mit Gebäude- (EGID) und Wohnungsidentifikatoren (EWID) harmonisiert. Die Bereitstellung der Identifikatoren erfolgt durch das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Die bei den Volkszählungen ermittelten Ergebnisse werden durch periodische Erhebungen des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik fortgeschrieben. Dazu zählen die periodische Arbeitskräfteerhebung SAKE, der Mikrozensus Familie sowie eine Reihe ähnlicher Befragungen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Liste der Volkszählungen in Deutschland
- Volkszählungsurteil (Urteil des BVerfG 1983, in dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt wurde)
- Datenschutz
- Mikrozensus
[Bearbeiten] Literatur
- Helmut Köhler: Bildungsstatistische Ergebnisse der Volkszählungen der DDR 1950 bis 1981. Dokumentation der Auswertungstabellen und Analysen zur Bildungsentwicklung, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin 2001, ISBN 3879850852
- Jürgen Taeger (Hrsg.): Die Volkszählung. Rowohlt, Reinbek 1986, ISBN 3-499-15245-2
- Frank Unruh: „Dass alle Welt geschätzt würde.“ - Volkszählung im Römischen Reich, Theis-Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3806216398
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg: Volkszählungen im Ausland, 6/2006
- ↑ Statistisches Bundesamt: Was hat die Volkszählung 1987 gebracht, wie wurden ihre Ergebnisse verwendet?
- ↑ heute.de: Das Volk wird wieder gezählt, 29. August 2006
- ↑ Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Die Macht der Zahlen (PDF, 148kb), 23. August 2006
- ↑ Bundesministerium des Innern: Deutschland beteiligt sich mit einer registergestützten Zählung an der kommenden Volkszählungsrunde der EU 2010/2011 Pressemitteilung vom 29. Aug. 2006
[Bearbeiten] Weblinks
- Statistisches Bundesamt Deutschland, Informationen zum Zensus 2011
- Statistik Austria
- Statistik Schweiz
- Verordnung über die eidgenössische Volkszählung 2000
- Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung
- Ergebnisse des Zensustests 2001 in Deutschland
- Das Informationsangebot der statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum für 2011 geplanten Zensus in Deutschland.
- Online Historical Population Reports Project, Volkszählungen und statistische Jahrbücher in Britannien und Irland 1801-1931
- Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900 mit Ergebnissen der Volkszählung von 1910
- Daten und Resultate von Volkszählungen weltweit
- Die Volkszählungen in Schleswig-Holstein von 1769 bis 1863