Württemberg-Mömpelgard (Grafschaft)
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Mit Württemberg-Mömpelgard werden die in der Zeit von 1397 bis 1796 zum ehemaligen Land Württemberg gehörenden linksrheinischen Gebiete bezeichnet.
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[Bearbeiten] Geschichte
Das südwestlich von Belfort liegende Montbéliard (deutsch "Mömpelgard") wurde im Jahr 985 erstmals urkundlich erwähnt. Nach dem Tod Stephans von Mömpelgard 1397 blieben die Grafen von Mömpelgard ohne männliche Nachkommen. Graf Eberhard III. von Württemberg schloss am 13. November 1397 einen Heiratsvertrag für seinen Sohn, den späteren Grafen Eberhard IV., mit Henriette von Mömpelgard, der erbberechtigten Enkelin Stephans von Mömpelgard. Damit kam die Grafschaft Mömpelgard zu Württemberg und bildete bald darauf das Herrschaftszentrum in den linksrheinischen Besitzungen Württembergs, zu denen auch Reichenweier und Horburg gehörten.
Staatsrechtlich waren die Grafschaft Mömpelgard und das rechtsrheinische Herzogtum Württemberg ab dem 16. Jahrhundert getrennt. Mömpelgard entsandte zum Beispiel keine Vertreter in den württembergischen Landtag. Von 1553 bis 1593 und von 1617 bis 1723 regierten in Mömpelgard Seitenlinien des Hauses Württemberg. Die ältere Seitenlinie übernahm nach dem Tod des kinderlosen Herzogs Ludwig mit Friedrich I. die Regierung in Württemberg. Die jüngere Seitenlinie trat im Wildbader Vertrag vom 18. Mai 1715 die Herrschaft in Mömpelgard an die Stuttgarter Hauptlinie ab. Der Vertrag wurde mit dem Tod Graf Leopold Eberhards am 25. Februar 1723 vollzogen.
In Folge der württembergischen Herrschaft wurde in der Grafschaft nach dem damals geltenden Grundsatz "cuius regio, eius religio" im Zuge der Reformation der lutherische Glaube eingeführt. Das Gebiet der Graftschaft ist daher noch heute eine lutherische Enklave im überwiegend katholischen Frankreich.
Nachdem französische Truppen Mömpelgard und die anderen linksrheinischen Besitzungen 1790 und 1793 annektiert hatten, trat Herzog Friedrich II. im Pariser Vertrag vom 1796 diese Gebiete endgültig an Frankreich ab. Hierfür erhielt Württemberg im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 und dem Frieden von Pressburg vom 26. Dezember 1805 umfangreiche Gebiete in Süddeutschland.
[Bearbeiten] Grafen von Mömpelgard
- bis 1397 Stephan von Mömpelgard
- 1397 kam die Grafschaft Mömpelgard durch das Eheversprechen Henriettes von Mömpelgard mit dem späteren Grafen Eberhard IV. von Württemberg als unabhängiges Territorium zu Württemberg.
- 1397-1409 Graf Eberhard III. von Württemberg
- 1409-1419 Graf Eberhard IV. von Württemberg[1]
- 1419-1444 Henriette von Mömpelgard
- 1444-1446 Gemeinsame Regierung durch Württemberg-Urach (Ludwig I.) und Württemberg-Stuttgart (Ulrich V.)
- 1446-1473 zur Grafschaft Württemberg-Urach
- 1473-1482 Heinrich von Württemberg
- 1482-1492 zur Grafschaft Württemberg-Urach
- 1492-1526 zur Grafschaft Württemberg (ab 1495 Herzogtum)
- 1526-1534 Georg I. (Württemberg-Mömpelgard)
- 1534-1542 zum Herzogtum Württemberg
- 1542-1550 Christoph von Württemberg
- 1550-1553 zum Herzogtum Württemberg
- 1553-1558 Georg I. (Württemberg-Mömpelgard)
- 1558-1593 Friedrich I., bis 1581 unter Regentschaft von Württemberg.
- 1593-1617 zum Herzogtum Württemberg
[Bearbeiten] Herzöge von Württemberg-Mömpelgard
(Mömpelgard als "gefürstete Grafschaft")
- 1617-1631 Ludwig Friedrich
- 1631-1662 Leopold Friedrich (zeitweise französische Besetzung)
- 1662-1699 Georg II.
- 1699-1723 Leopold Eberhard
- 1723-1802 zum Herzogtum Württemberg
- 1802 an Frankreich abgetreten
[Bearbeiten] Quellen und Anmerkungen
- ↑ Die Regierungsübernahme in der Grafschaft Mömpelgard erfolgte vor seiner Regierungsübernahme in Württemberg 1417.
[Bearbeiten] Literatur
- Lorenz, Sönke; Rückert, Peter: Württemberg und Mömpelgard, 600 Jahre Begegnung, Leinfelden-Echterdingen 1999, ISBN 3871814261