Wahlsystem
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Das Wahlsystem oder Wahlverfahren bezeichnet den Modus, nach welchem ein Wahlvolk bei einer Wahl auf nationaler oder regionaler Ebene seine Partei- und/oder Kandidatenpräferenz durch die Abgabe seiner Stimmen ausdrückt und diese in politische Mandate übertragen werden.
Siehe auch: Wahlrecht, Wahlgleichheit
Heute basieren praktisch alle Wahlverfahren auf Varianten der Mehrheitswahl oder der Verhältniswahl. In der Schweiz und teilweise in entsprechender Fachliteratur spricht man von Majorz (Mehrheitswahl) und Proporz (Verhältniswahl). Um die jeweiligen Nachteile dieser Grundsysteme auszugleichen, gibt es eine Reihe weiterer kombinierter Systeme oder Mischsysteme.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Unterscheidung zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl
[Bearbeiten] Kurze Gegenüberstellung der Vorteile
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts streiten sich Verfechter von Mehrheits- und Verhältniswahl darum, welches Wahlsystem denn nun besser sei. Die wichtigsten Argumente beider Seiten sind im Folgenden gegenübergestellt. In der Wissenschaft gibt es mittlerweile einen Konsens, die zwei Idealtypen wertneutral zu behandeln. Die Vorteile des einen Systems spiegeln meist die Nachteile des anderen.
Mehrheitswahl | Verhältniswahl |
Verhütung der Parteienzersplitterung. | Repräsentation möglichst aller Meinungen und Interessen im Parlament im Verhältnis ihrer Stärke unter der Wählerschaft. |
Förderung der Parteienkonzentration in Richtung auf die Herausbildung eines Zweiparteiensystems. | Verhinderung eines Kartells etablierter Parteien. Berücksichtigung gesellschaftlicher und neuer politischer Strömungen bei der Umsetzung von Stimmen in Mandate. Neue Parteien haben eine Chance. |
Förderung stabiler Regierungen mit sicheren Mehrheiten. | |
Förderung politischer Mäßigung, da die größeren politischen Parteien um die gemäßigte Wählerschaft in der Mitte kämpfen und bei einem Wahlsieg auch die politische Verantwortung übernehmen müssen. Die Parteien müssen also ihr Programm an der gemäßigten Wählerschaft und an dem Machbaren ausrichten. | Förderung vereinbarter Mehrheiten durch Aushandeln und Kompromisse, an denen verschiedene gesellschaftliche Kräfte beteiligt sind. |
Förderung des Machtwechsels, da geringe Veränderungen in den Stärkeverhältnissen der Parteien nach Wählerstimmen große Veränderungen nach Mandaten auslösen können. | Verhinderung extremer politischer Umschwünge, die weniger das Ergebnis grundlegender Veränderungen der politischen Einstellungen der Wählerschaft sind als vielmehr Folge des Verzerrungseffekts des Wahlsystems. |
Herbeiführung der Entscheidung über die Regierungsführung direkt durch den Wähler und nicht durch die Parteien in Koalitionsverhandlungen. | Neue Themen können durch kleine Parteien über Koalitionsverhandlungen Eingang in die Regierungspolitik finden. |
Personenwahl: Die Wähler können die Kandidaten und Abgeordneten ihrer Wahlkreise kennen. | Die Parteien können auch solche Experten ins Parlament bringen, die beim Wähler nicht ankommen. |
[Bearbeiten] Betrachtung
Traditionell unterscheidet man zwischen beiden Verfahren etwa wie folgt:
- Bei der Mehrheitswahl wird das Wahlgebiet in so viele Wahlkreise eingeteilt, wie Mandate zu vergeben sind. Gewählt sei in jedem Wahlkreis der Kandidat, der dort die meisten Stimmen erhält.
- Bei der Verhältniswahl bekommt jede Partei oder Wahlliste so viele Mandate, wie es ihrem Stimmenanteil im gesamten Wahlgebiet entspricht.
Diese Definitionen beschreiben aber nur je eine ganz bestimmte Form der Mehrheitswahl (nämlich die relative Mehrheitswahl im Einpersonenwahlkreis) und der Verhältniswahl (reine Verhältniswahl im Einheitswahlkreis). All die anderen vielfältigen Wahlsysteme, die in der Praxis angewendet werden, erdacht wurden oder denkbar sind, werten Kriterien ab: Bei der Beschreibung der Mehrheitswahl steht die technische Ausgestaltung des Wahlverfahrens im Vordergrund, während die Definition der Verhältniswahl das zu erreichende Ziel hervorhebt.
Eine fast in Vergessenheit geratene Alternative aus den 1960-ern wird bei M. Fendrich erwähnt. Mathematiker aufgemerkt!
[Bearbeiten] Wahlgerechtigkeit
Wie schon aus dem Vergleich von Mehrheitswahl und Verhältniswahl ersichtlich, kann es bei einem Wahlverfahren immer wieder zu Ergebnissen kommen, die zwar mathematisch korrekt sind, aber nicht unbedingt den Wählerwillen genau wiedergeben.
Das folgende Beispiel ist konstruiert, zeigt aber die prinzipiellen Risiken, die Wahlverfahren in unterschiedlicher Weise mitbringen: Bei einer fiktiven Wahl gelte das Mehrheitswahlrecht, das Parlament hat 5 Abgeordnete, die in 5 Wahlkreisen mit je 100 Wählern gewählt werden. Die Kandidaten werden von nur zwei Parteien (A und B) gestellt und alle Wahlberechtigten gehen zur Wahl.
Wenn Partei A in 3 Wahlkreisen knapp mit 51 Stimmen siegt und Partei B in zwei Wahlkreisen mit 99 Stimmen siegt, dann hat Partei B 3*49+2*99= 345 Stimmen oder 69% aller Stimmen. Hier stehen also mehr als 2/3 aller Wähler hinter Partei B, dennoch hat sie von 5 Mandaten nur 2 erhalten und ist im Parlament mit nur 40% der Mandate nicht fähig, Entscheidungen für die Mehrheit der Wähler durchzusetzen.
Umgekehrt kann es bei bestimmten Wahlsystemen dazu kommen, dass man mit weniger Stimmen mehr Mandate bekommt (negatives Stimmengewicht). Dieser Effekt hat z.B. bei der Bundestagswahl 1998 dazu geführt, dass die SPD in Hamburg nach Zweitstimmen 6 Bundestagsmandate erhalten hatte, aber in den Wahlkreisen 7 Direktmandate errang. Deshalb erhielt die SPD ein Überhangmandat (7-6=1) im Bundestag. Das Überhangmandat ist ein zusätzliches Mandat, welches einer Partei gegeben wird, ohne dass ein entsprechender Ausgleich für die anderen Parteien geschaffen würde. Bei der Wahl hat es an anderen Stellen und für andere Parteien ähnliche Effekte gegeben, allerdings werden die großen Parteien begünstigt, da diese auch in den Wahlkreisen Direktmandate erringen können.
[Bearbeiten] Liste der Wahlverfahren
[Bearbeiten] Verfahren basierend auf Mehrheitswahl
- relatives Mehrheitswahlrecht; dabei reicht die einfache Mehrheit der Stimmen
- absolutes Mehrheitswahlrecht; auch Mehrheitswahl mit Stichwahl
- Übertragbare Einzelstimmgebung; auch Single Transferable Vote (STV)
- Instant-Runoff-Voting
- Coombs-Wahl
- Condorcet-Methode
- Anerkennungs-Wahl (Approval Voting)
- Borda-Wahl
- Rang-Wahl
Zur Veränderung der Situation durch rationale Koalitionsbildung bzw. Wahlabsprachen siehe den Artikel Mehrheitsalternative
[Bearbeiten] Varianten der Verhältniswahl
siehe auch: Sitzzuteilungsverfahren Bei der Umrechnung von Stimmanteilen auf Sitzanteile haben sich folgende mathematischen Varianten herausgebildet:
- Hare-Niemeyer-Verfahren
- D'Hondt-Verfahren
- Hagenbach-Bischoff-Verfahren (Schweiz)
- Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren
- Hill-Huntington-Verfahren
- Dean-Verfahren
- Adams-Verfahren
- Siehe auch: Machtindex
Auf dem System der Verhältniswahl basieren folgende Systeme:
- reines Verhältniswahlrecht
- Verhältniswahlrecht mit Sperrklausel
- Verhältniswahlrecht mit Elementen des Mehrheitswahlrechts
Im Grabenwahlsystem wird ein Teil der Sitze nach dem Verhältniswahlrecht ein anderer Teil nach dem Mehrheitswahlrecht vergeben. Russland verwendet z. B. dieses System.
[Bearbeiten] Sonderformen
- Venezianische Dogen-Wahl, eine Abfolge von Verhältniswahl, Mehrheitswahl und Losverfahren
[Bearbeiten] Literatur
- Klaus Kopfermann: Mathematische Aspekte der Wahlverfahren, BI-Verlag 1991 ISBN 3411149019
- Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Leske und Budrich, Opladen 2004, ISBN 382521527X
[Bearbeiten] Weblinks
- Wahlrecht.de – eine ausführliche Abhandlung über die verschiedenen Wahlsysteme und ihre Vor- und Nachteile. Aus dieser Webseite wurde auch der Großteil des Eintrags übernommen.
- Vergleich zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl
- Proportional approval voting (in Englisch)