Zentgericht
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Das Zentgericht (auch Centgericht) war der Spruchkörper der unteren Gerichtsbarkeit in den Grafschaften. Nachdem zunächst die Rechtsprechung allein durch die Grafen (Zentgrafen) erfolgte, wurde sie schließlich unter dessen Vorsitz zusammen mit zwei oder mehr Beisitzern (Schöffen) ausgeübt.
Ein Siedlungsverband, der mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet war, wurde dementsprechend Zent (auch: Cent) genannt. Er umfasste in der Regel 100 Familien (hundert = lateinisch centum). An den Grenzen zu benachbarten Zentgerichtsbezirken wurden Zentsteine (auch Centsteine) zur Markierung errichtet. Der Grenzverlauf wurde als Fraischgrenze bezeichnet. Er war häufig deckungsgleich mit den Zehntgrenzen, also den Gebieten, die mit Zinsabgaben und Pacht belegt waren, sowie den Jagdbezirksgrenzen.
Ein noch erhaltenes Zentgericht steht in Geisa/Südthüringen.