Abrufarbeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Abrufarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums festliegt. Der Arbeitgeber konkretisiert aber die Lage der Arbeitszeit im Bedarfsfall. Ein Arbeitsvertrag regelt zum Beispiel: wöchentlich sind 20 Stunden zu leisten; wann ist nicht festgelegt. Der Arbeitsvertrag regelt weiter, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, wann der Arbeitnehmer diese 20 Stunden arbeiten kommen muss.
Im deutschen Arbeitsrecht regelt der § 12 TzBfG des Teilzeit- und Befristungsgesetz die Abrufarbeit (nach der Legaldefinition Arbeit auf Abruf).
Sinn eines Abrufarbeitsverhältnisses ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne einer kapazitätsorientierten Arbeitszeitverteilung (KAPOVAZ).
Der Abrufarbeitsvertrag muss die Dauer der wöchentlichen oder täglichen Arbeitszeit festlegen. Wird dies unterlassen, gilt eine Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden pro Woche als vereinbart. Wird die tägliche Arbeitszeit nicht festgelegt, muss der Arbeitgeber die Arbeitsleistung mindestens für drei hintereinanderliegende Stunden annehmen.
Der Arbeitnehmer ist nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Kein Abrufarbeitsverhältnis liegt vor bei einer ungleichmäßigen Vollarbeitszeit wie zum Beispiel bei Schichtarbeit. Der § 12 TzBfG ist auch nicht auf Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sowie auf Überstunden anwendbar.
Abrufarbeit ist häufig in Arbeitsverträgen der Systemgastronomie (McDonald's etc.) zu finden. Kritiker meinen die Abrufarbeit führe zur Prekarisierung.
siehe auch: Teilzeitarbeit, KAPOVAZ
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |