Amtmann
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Ein Amtmann war seit dem Mittelalter ein Bediensteter des Adels oder des Klerus, der meist selbst dem niederen oder mittleren Adel entsprang und zu Verwaltung von Gütern (Burgen, Dörfer usw.) eingesetzt wurde. Er trieb die Steuern ein und befehligte eine kleine bewaffnete Einheit, mit der er bis zu einem gewissen Maße für Sicherheit und Ordnung sorgen konnte.
Im Holstein der dänischen Zeit (bis 1864) war der Amtmann der Oberbeamte eines landesherrlichen Amtes. Als Leiter der Verwaltung unterstand er seit 1546 dem Ministerium (Deutsche Kanzlei) in Kopenhagen. Der Amtmann war zugleich weltlicher Richter erster Instanz und bildete mit dem Propst zusammen das geistliche Gericht (Konsistorium). Detlev von Liliencron hat einem Amtmann von Tondern namens Henning Pogwisch in seiner Ballade "Pidder Lüng" ein literarisches Denkmal gesetzt.
In der Schweiz ist der Amtmann das von den Bürgern gewählte Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde.
Heute ist Amtmann in Deutschland und im Burgenland (Österreich) die Amtsbezeichnung für einen Beamten im gehobenen Dienst.
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