Berufsbezeichnung
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Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf. Jeder Beruf beinhaltet auch Tätigkeitsüberbegriffe, z. B. Sachbearbeiter, Techniker, Handwerker. In Personalunion können auch mehrere Funktionen ausgeübt werden, z. B. "Abteilungsleiter Forschung, Betriebsratsmitglied und Beauftragter für Arbeitschutz".
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[Bearbeiten] Führung von Berufsbezeichnungen
Eine Berufsbezeichnung kann führen, wer einen Beruf a) ausübt (auch beurlaubt, arbeitsunfähig, suspendiert) oder b) erlernt hat und dauerhaft nicht mehr ausübt.
Personen in der Ausbildung oder im Ruhestand dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entspr. Zusatz versehen ist. In Deutschland wird zwischen der Führung von Berufsbezeichnungen und der Führung von Titeln unterschieden. Einschlägig ist z. B. die Strafvorschrift § 132a Strafgesetzbuch.
[Bearbeiten] Geschützte Berufsbezeichnungen
- Explizit im § 132 a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen aufgeführt (unrechtmäßige Führung somit strafbar):
- Arzt
- Zahnarzt
- Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Tierarzt
- Apotheker
- Rechtsanwalt, Patentanwalt
- Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter
- öffentlich bestellter Sachverständiger
- die Bezeichnung "Dipl." bzw. "Diplom" vor oder in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung oder Fachrichtung (Diplom-..., Diplom in/für ...), da sie einen akademischen Grad impliziert.
- in- und ausländische Amtsbezeichnungen und Dienstgrade, z. B. Regierungsrat, Kriminalkommissar, Lokomotivführer und Assessor sowie in- und ausländische kirchliche Amtsbezeichnungen (z. B. Kirchenrat).
- Nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützte Berufsbezeichnungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Notar
- Ingenieur
- Architekt
- Meister in Verbindung mit einem Handwerk
- Heilpraktiker
- Lebensmittelchemiker und die vor Einführung dieser Bezeichnung verwendete Bezeichnung Nahrungsmittelchemiker
- Psychologe
- Krankenschwester, -pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Krankenpflegehelfer, Rettungsassistent, Altenpfleger, Erzieher, Hebamme/Entbindungspfleger, Physiotherapeut
- Umweltgutachter, Wirtschaftsprüfer, Finanzwirt
- das Attribut "staatl. gepr.", "staatl. anerk.", "examiniert" in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung
[Bearbeiten] Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen
Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.
Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse. Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die §§ 3, 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs.
Beispiele solcher Bezeichnungen, die als staatliche Abschlüsse oder Amtsbezeichnungen missdeutet werden können, sind
- Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Lehrer, Dozent, Pädagoge, Jurist, Ethnologe, Biologe, Physiker, Medienwissenschaftler, Journalist, Redakteur, Forscher
- Detektiv, Privatdetektiv, Ermittler, Personenschützer
- Sachverständiger (s.a. oben), Gutachter, Unternehmensberater, Versicherungsvertreter, Vermögensberater, Betriebswirt, Buchhalter (sofern ohne Zusatz wie z. B. staatlich geprüfter Buchhalter oder Bilanzbuchhalter), Havariekommissar
- Pilot, Flugkapitän, Kapitän, Matrose
- Lokführer (Lokomotivführer ist hingegen als Amtsbezeichnung geschützt)
[Bearbeiten] Siehe auch:
[Bearbeiten] Weblinks
- Historische Berufsbezeichnungen http://www.genealogie-nordwuerttemberg.de/Berufe/index.htm
- In Deutschland verwendete englische und amerikanische Berufsbezeichnungen http://www.privatschule-eberhard.de/interessant/berufeeng.htm
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