Bezirksversammlung
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Bezirksversammlung (BV) ist die Bezeichnung für die sieben Kommunalparlamente in den Hamburger Bezirken Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek.
Die Bevölkerung wirkt insbesondere durch die BV an den Angelegenheiten des Bezirks und den Aufgaben des Beziksamtes mit. Jede BV besteht aus 41 Mitgliedern und wählt den Bezirksamtsleiter. Die Beschlüsse und Aufträge der BV sind Anregung für das Verwaltungshandeln der jeweiligen Bezirksämter. In der Einheitsgemeinde Hamburg verfügen die BV nicht über das Recht, eine Gebührensatzung zu beschließen. Die Macht der BV ist begrenzt, bei wichtigen Entscheidungen haben Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg das Recht, die Angelegenheiten an sich zu ziehen.
Die Bezirksversammlungen werden nach dem im Jahre 2004 in Kraft getretenen Wahlrecht in Hamburg alle fünf Jahre, parallel zu den Europawahlen, von der wahlberechtigten Einwohnerschaft des jeweiligen Bezirks gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in dem jeweiligen Bezirk ihre Wohnung haben.
In der evangelisch-methodistischen Kirche ist die Bezirksversammlung die Versammlung aller Gemeindemitglieder eines Bezirks (der untersten organisatorischen Einheit). Die Bezirksversammlung wählt die leitenden Gremien des Bezirks und weitere Ämter (mit Ausnahme der Geistlichen) und befindet über größere finanzielle Ausgaben und wesentliche Entscheidungen auf Gemeindeebene.