Deutscher Presserat
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Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju). Gegründet wurde der Presserat 1956 als Reaktion auf ein geplantes Bundespressegesetz. Die Geschäftsstelle befindet sich in Bonn.
Der Deutsche Presserat tritt für die Pressefreiheit und den ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen ein und fungiert außerdem als freiwilliges Selbstkontrollorgan der deutschen Presse. Er hat die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) ausgearbeitet, eine Art Ehrenkodex für Medienvertreter. Verstößt ein Presseunternehmen gegen einen oder mehrere dieser publizistischen Grundsätze, ist es jedem Menschen möglich, eine Beschwerde beim Presserat einzureichen. In seinen Sitzungen entscheidet das Gremium, ob die Beschwerde begründet ist. Es hat dann die Möglichkeit, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Hinweis (ergeht an die betreffende Redaktion bei geringeren Verstößen gegen den Kodex, nicht-öffentlich)
- Missbilligung (ergeht für schwerere Verstöße gegen den Kodex, nicht-öffentlich. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.)
- Rüge (härtestes Sanktionsmittel: Öffentliche Rügen muss das Medium abdrucken. Nicht-öffentliche Rügen werden ausgesprochen bei schwerwiegenden Verstößen, wenn sich eine weitere Veröffentlichung aus Gründen des Opferschutzes verbietet.)
2003 hat der Presserat 20 öffentliche und sechs nicht-öffentliche Rügen sowie 49 Missbilligungen und 55 Hinweise ausgesprochen.
2004 waren es 27 öffentliche und sieben nicht-öffentliche Rügen, 37 Missbilligungen und 40 Hinweise.
2005 erteilte der Presserat 25 öffentliche und vier nicht-öffentliche Rügen.[1]