Gebiet
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Als ein Gebiet bezeichnet man
- eine räumlich (meist) zusammenhängende Fläche oder ein Areal der Erdoberfläche,
- das sich auch in die 3. Dimension erstrecken kann (z. B. Zone tiefen Luftdrucks);
- ein Staatsgebiet oder der Wirkungsbereich einer Gebietskörperschaft
- die Übersetzung von Oblast, einer Verwaltungseinheit in Russland und der Ukraine;
- eine regionale Begrenzung beim Vertrieb bzw. Verkauf (Gebiets-Repräsentanz).
- eine Eingrenzung innerhalb eines größeren Faches oder zusammenhängender Themen
- das Arbeitsgebiet eines Experten (z. B. "Fachmann auf wirtschaftlichem Gebiet"), siehe Ressort.
- in der Topologie eine offene, zusammenhängende Teilmenge eines topologischen Raumes,
- siehe dazu auch Komplexe Teilmengen und Funktionentheorie.
[Bearbeiten] Herkunft und Geschichte
Die heutige Bedeutung des Begriffes Gebiet leitet sich vom Zeitwort "gebieten" ab, auf althochdeutsch gibiotan (biotan = bieten). Ein Gebiet war demnach der Bereich, über den sich die Befehlsgewalt, die erlassenen Gebote oder die Gerichtsbarkeit erstreckte.
[Bearbeiten] Siehe auch:
Wiktionary: Gebiet – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Exklave, Enklave, Landschaft, Region, Territorium
- Bezirk, Einzugsgebiet, Revier, Verwaltungsgliederung
- Fachmann, Gebieter, Gebietsanspruch, Sektor.