Gesundheitsschutz
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Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten (vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorge). Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist daher sinnvoll und ratsam.
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[Bearbeiten] Verhältnisprävention
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch den Betriebsarzt ist Grundlage für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Belastungen durch Gefahrstoffe oder Lärm können auf diese Weise verringert oder ganz beseitigt, ergonomische Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße können optimiert werden.
Verhältnisprävention bedeutet das Verändern der Umgebung, um damit Krankheiten vorzubeugen. Sie muss auch psychische Aspekte der Gesundheit berücksichtigen. Zum Beispiel kann die Arbeit so gestaltet werden, dass der Arbeitende mehr Handlungsspielraum hat und damit seine Tätigkeit selbständiger gestalten kann. Mehr Arbeitszufriedenheit kann Stress, Depressionen oder anderen Beschwerden vorbeugen.
[Bearbeiten] Verhaltensprävention
Die Information über Gesundheitsgefahren und das Einüben gesundheitsgerechten Verhaltens gehören ebenfalls zu den betriebsärztlichen Aufgaben. So sehen etwa die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung verbindlich die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt vor.
Beispiele für weitere Maßnahmen der Verhaltensprävention sind etwa Trainings für richtiges Sitzen, richtiges Tragen (Rückenschule) oder richtiges Verhalten im Straßenverkehr (Wegeunfall). An Bedeutung gewinnen auch Angebote zur Stress-Bewältigung und zum Umgang mit Mobbing. Ebenso dazu gehören der aktive Nichtraucherschutz und Angebote zur Rauchentwöhnung.
[Bearbeiten] Beispiele für weitere Maßnahmen
- Verschönerungsmaßnahmen, wie schönere Beleuchtung, neue Farben und Umgestalten des Pausenraums können aus arbeitspsychologischer Sicht zum Gesundheitsschutz gerechnet werden.
- Betriebssport oder Zuschüsse zu Sportverein / Fitnessstudio
- Fahrsicherheitstraining (auch Öko-Fahrtraining, da hier "entspannteres Fahren" gelehrt wird)
- Kummerkästen
- Mitarbeiterbefragungen
- Gesundheitszirkel
- Aktionen für gesundes Essen in der Werkskantine