Klagspiegel
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Der Klagspiegel ist das älteste Rechtsbuch, das römisch-rechtliche Inhalte in deutscher Sprache vermittelt und gilt zugleich als das älteste umfassende Kompendium des römischen Rechts in deutscher Sprache (Stintzing). Es wird daher als ein wichtiger Wegbereiter der praktischen Rezeption des römischen Rechts in Deutschland gesehen.
Das Rechtsbuch wurde bereits um 1436 durch den Schwäbisch Haller Stadtschreiber Conrad Heyden verfasst. Heyden hatte ab 1403 Jura an der Universität Erfurt studiert, bevor er nach einer Ausbildung als Stadtschreiber 1413 dieses wichtigste Amt in der Reichsstadt annahm. Als Stadtschreiber war er nicht nur Berater der Stadtregierung, sondern auch mit der Redaktion von Gesetzen und sonstigen Rechtstexten befasst. Der Klagspiegel kann als Lebenswerk gelten.
Der Klagspiegel ist in zwei Bücher (Traktate) geteilt. Das "erste Traktat" enthält Zivil- und Zivilprozessrecht. Der "Ander Teil" behandelt Strafrecht und Strafprozess. Der Inhalt baut ganz wesentlich auf den Werken der sog. Glossatoren, bedeutender Rechtswissenschaftler des italienischen Mittelalters auf. Wichtigste Vorbilder waren die Werke von Azo, Roffredus, Martinus de Fano, Gandinus und Durantis. Aber auch das Corpus Iuris Kaiser Justinians wurde verwendet.
Die Bedeutung des Klagspiegels liegt in der leicht verständlichen, sog. "populären" Vermittlung der komplizierten Rechtsinhalte. Sie half den zu dieser Zeit zum größten Teil noch unstudierten Richtern, Schöffen, Anklägern und Verteidigern das neu rezipierte römische Recht besser zu verstehen und es dann auch anzuwenden. Hierdurch wurde das römische Recht stark verbreitet.
Nach Erfindung des Buchdrucks wurde der Klagspiegel zwischen ca. 1475 und 1612 über 20 Mal neu gedruckt. Von zentraler Bedeutung für diesen Erfolg war der Umstand, dass der berühmte Humanist und Stadtschreiber Sebastian Brant ab 1516 als Herausgeber des Klagspiegels auftrat. Er gab dem Rechtsbuch auch seinen prägnanten Namen "Klagspiegel", unter dem es heute bekannt ist. Am Text hat Brant - entgegen einer in der Literatur weit verbreiteten Meinung - kaum etwas geändert.
Der Klagspiegel diente als Vorlage für zahlreiche bedeutende Rechtstexte späterer Zeit, namentlich die Wormser Reformation (1498), die Constitutio Criminalis Bambergensis (1507) und damit indirekt auch die Constitutio Criminalis Carolina (1532), Tenglers Laienspiegel (1509), Goblers Rechtenspiegel, Rauchdorns Practica und weitere.
[Bearbeiten] Literatur
- Deutsch, Andreas: Der Klagspiegel und sein Autor Conrad Heyden, Ein Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts als Wegbereiter der Rezeption, 670 S., Köln/Weimar/Wien 2004
- Koehler, Bernhard: „Klagspiegel“, in: Erler, Adalbert/ Kaufmann, Ekkehard/ Werkmüller, Dieter (Hrsg.), Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, unter philolog. Mitarb. v. Ruth Schmidt-Wiegand; Bd.2, Berlin 1978, Sp. 855-857
- Stintzing, Roderich von: Geschichte der populären Literatur des römisch-kanonischen Rechts in Deutschland, Leipzig 1867