Kommissariat
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[Bearbeiten] Deutschland
Ein Kommissariat (K) ist eine Dienststelle der Kriminalpolizei. Sie bearbeitet die nach dem Geschäftsverteilungsplan bestimmten Fälle leichter und mittlerer Kriminalität, meist durch Innendienst, ab. Ausrückfälle sind bedeutendere Straftaten, komplizierte Sachverhalte, Durchsuchungen, Inaugenscheinnahme des Tatorts oder ähnliches. Kommissariatsleiter (KL) ist in der Regel ein Beamter des gehobenen Dienstes.
Der Verwaltungsüberbau kann aus einer Kriminalpolizeiinspektion (KPI), einem Dezernat und einer Polizeidirektion/Kriminalpolizeidirektion bestehen. Einige Kommissariate außerhalb der Ballungsräume verrichten auch rund um die Uhr Streifendienst. Sie kann aus ca. fünf bis 20 Polizeivollzugsbeamten zuzüglich Angestellten bestehen. Das Personal von Sonderkommissionen (SoKo) wird in der Regel aus Mitgliedern von Kommissariaten rekrutiert.
In manchen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) werden Dienststellen der Schutzpolizei Polizeikommissariate genannt.
[Bearbeiten] Österreich
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien befinden sich vierzehn sogenannte Polizeikommissariate und fünf Kriminalkommissariate. Pro Kommissariat befinden sich einer oder mehrere der dreiundzwanzig Gemeindebezirke von Wien im Zuständigkeitsbereich. Die Aufteilung lautet wie folgt:
- Polizeikommissariat Innere Stadt - 1., Innere Stadt
- Polizeikommissariat Landstraße - 3., Landstraße
- Polizeikommissariat Margareten - 4., Wieden, 5., Margareten und 6., Mariahilf
- Polizeikommissariat Josefstadt - 7., Neubau, 8., Josefstadt und 9., Alsergrund
- Polizeikommissariat Favoriten - 10., Favoriten
- Polizeikommissariat Simmering - 11., Simmering
- Polizeikommissariat Meidling - 12., Meidling und 13.,Hietzing
- Polizeikommissariat Fünfhaus - 14., Penzing und 15., Rudolfsheim-Fünfhaus
- Polizeikommissariat Ottakring - 16., Ottakring und 17., Hernals
- Polizeikommissariat Döbling - 18.,Währing und 19., Döbling
- Polizeikommissariat Brigittenau - 2., Leopoldstadt und 20., Brigittenau
- Polizeikommissariat Floridsdorf - 21., Floridsdorf
- Polizeikommissariat Donaustadt - 22., Donaustadt
- Polizeikommissariat Liesing - 23., Liesing
- Kriminalkommissariat Zentrum/Ost - Gemeindebezirke 1., 2., 3., 11., und 20
- Kriminalkommissariat Süd - Gemeindebezirke 10., 12., 13., und 23.,
- Kriminalkommissariat Mitte - Gemeindebzirke 4., 5., 6., 7., 8., und 9.,
- Kriminalkommissariat Nord - Gemeindebezirke 21., und 22.,
- Kriminalkommissariat West - Gemeindebezirke 14., 15., 16., 17., 18., und 19.,
Diese Aufteilung besteht seit dem Jahr 2002, in welchem die Wiener Polizeireform durchgeführt wurde. Diese ist nicht zu Verwechseln mit der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps im Jahr 2005 im Zuge der "team04"-Reform. Die Aufteilung der Gemeindebezirke erfolgt an Hand des Arbeitsanfalles, der Bevölkerungszahl und der Fläche. Zuvor war in jedem Gemeindebezirk ein Bezirkspolizeikommissariat eingerichtet mit einer eigenen Kriminalabteilung.
Die Aufteilung ist analog zur Aufteilung der vierzehn Wiener Stadtpolizeikommanden.
Polizeikommissariate (PK) stellen quasi behördliche "Außenstellen" der Bundespolizeidirektion dar, ohne wirklich eine eigene Behördenkompetenz zu haben. Sie sind gegenüber den Stadtpolizeikommanden und deren Dienststellen weisungsbefugt und führen die Fachaufsicht. Im Bereich der PK werden z.B. verwaltungsrechtliche Strafakte bearbeitet und strafrechtliche Akte weitergeleitet. Der Leiter eines Polizeikommissariats ist der Stadthauptmann (weibliche Leiterinen von Polizeikommissariaten nennen sich üblicherweise auch Stadthauptmann, auch wenn ihnen laut Bundesverfassung die Führung ihres Amtstitels auch in weiblicher Form zustehen würde).
Umgangssprachlich wurden die früheren Wachzimmer und manchmal auch die jetzigen Polizeiinspektionen als Kommissariat bezeichnet. Dies rührt vermutlich daher, dass bei jedem (Bezirks-)Polizeikommissariat ein Wachzimmer bzw. eine Polizeiinspektion eingerichtet war/ist.
Das Wort Kommissariat legt nahe, dass es auch einen Kommissar gibt. Jedoch handelt es sich dabei um einen Dienstgrad der deutschen Polizei, welcher in Österreich nicht verwendet wird, auch wenn dies von manchen Krimiserien immer wieder suggeriert wird. Im Bereich der Polizeijuristen jedoch lautet der rangniedrigste Amtstitel Kommissär, vermutlich rührt daher der Name Kommissariat.