Kontaktbereichsbeamter
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Die Funktion des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) wurde erstmalig in den siebziger Jahren bei der Schutzpolizei Berlin eingeführt. Ein Kontaktbereichsbeamter übernimmt Tätigkeitsfelder sowohl eines Streifenbeamten (überwiegend im Wachdienst tätig) als auch eines Ermittlungsbeamten (überwiegend im Tagesdienst tätig).
Seine Aufgabe besteht darin, mehr als 'Freund und Helfer' tätig zu sein - ansprechbar für die Bürgerinnen und Bürger zu (fast) jedem Problem. Durch die Verwendung von Namensschildern ist er auch nicht mehr so anonym - wie dies eine Uniform bewirkt. Weiterhin hat jeder KOBB einen festen zugewiesenen Bezirk, wo man ihn kennt. Es soll aber nicht vergessen werden, dass auch ein KOBB ein Polizeivollzugsbeamter ist. Das heißt, er unterliegt der Strafverfolgungspflicht (Paragraf 163 der Strafprozessordnung, StPO). Dies bedeutet: Erfährt er von einer Straftat, so ist er gezwungen, ein Strafverfahren einzuleiten, also z.B. eine Strafanzeige zu erstatten. Bezeichnung in anderen Bundesländern für Kontaktbereichsbeamte, z. B. Bremen Kontaktpolizist (KOP).
In der DDR entsprach dem KOB im weitesten Sinne der Abschnittsbevollmächtigte (ABV)