Olympische Ringe
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Das Symbol der Olympischen Ringe wurde von Pierre de Coubertin im Jahre 1913 entworfen. Das Symbol besteht aus fünf verschlungenen Ringen in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot. Der sechste verwendete Ton ist Weiß für den Hintergrund.
Da die Olympischen Spiele von Berlin 1916 dem Ersten Weltkrieg zum Opfer fielen, wurde die Olympische Flagge erstmals bei den Spielen 1920 in Antwerpen verwendet.
Pierre de Coubertin sagte 1931 über die Fahne:
"Ihre Gestalt ist symbolisch zu verstehen. Sie stellt die fünf Erdteile dar, die in der Olympischen Bewegung vereint sind; ihre sechs Farben entsprechen denen sämtlicher Nationalflaggen der heutigen Welt."
Die Farben der Ringe stehen also nicht für jeweils einen Kontinent, wohl aber für die Verbundenheit der Kontinente untereinander, indem sich zumindest eine Farbe aus der Nationalflagge der teilnehmenden Nationen in einer Farbe der Olympischen Flagge wiederfindet.
Die landläufige Meinung, dass die Ringfarben Kontinenten entsprechen (blau = Europa, rot = Amerika, gelb = Asien, schwarz = Afrika, grün = Australien) hat sich allerdings so festgesetzt, dass vereinzelt sogar im Schulunterricht noch fälschlich von dieser Zuordnung ausgegangen wird.
[Bearbeiten] Nutzung
Am 1. Juli 2004 trat in Deutschland das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) in Kraft, das die Nutzung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr exklusiv dem NOK und dem IOC zuweist. Allerdings bleibt die Verwendung in Büchern und anderen urheberrechtlich geschützten Werken über die Olympischen Spiele gestattet.
Dieses neue Immaterialgüterrecht sollte die Olympiabewerbung Leipzigs unterstützen, da olympische Spiele vom IOC nur an solche Staaten vergeben werden, die ein solches Schutzgesetz erlassen. Kritiker sehen in der Einführung eines solchen Monopols einen bedenklichen Kniefall vor den Kommerzialisierungsinteressen einer privaten Organisation.
[Bearbeiten] Weblinks
- Olympiaschutzgesetz
- Kritik am Gesetz
- aufrecht.de/4195 Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Engels zur Rechtslage bei Abmahnungen durch das NOK auf Grundlage des Olympiaschutzgesetzes
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