Persönliche Schutzausrüstung
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Die Persönliche Schutzausrüstung - kurz PSA - sollte bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können.
Neben den technischen (Gefahrvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung z.B. Zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (PSA und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen des Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
Schutzausrüstungen finden Verwendung zum Beispiel in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr, in Fertigungsbetrieben (z.B. Chemie) oder in der Bauwirtschaft. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z.B. Kopfschutz, Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie sollten/müssen den jeweiligen nationalen Normen und Gesetzen entsprechen.
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[Bearbeiten] Kategorien
Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen die Gefährdung auf, vor der die PSA schützen soll:
[Bearbeiten] Kategorie I
Gegen geringfügige Risiken.
[Bearbeiten] Kategorie II
Gegen mittlere Risiken, die ernste Verletzung zur Folge haben. Oft sind hier Mechanische Gefahren der Auslöser.
- Gehörschutz
- Schutzbrille
- Schutzhandschuh
- Sicherheitsschuh
- Schweißeranzug (Schweißen, Automatische Schweißerschutzfilter)
[Bearbeiten] Kategorie III
Gegen tödliche oder nicht mehr rückgängig zu machende Schäden. Oft sind hier Chemische Gefahren der Auslöser.
- Atemschutzgerät
- Tauchgerät
- Absturzsicherung
[Bearbeiten] Siehe auch:
[Bearbeiten] Literatur
- Hans-Peter Mehlem: Persönliche Schutzausrüstungen - Arten - Eigenschaften - Bezugsquellen, 2006, ISBN 3-921059-62-3
[Bearbeiten] Weblinks
- Erläuterungen zu den geltenden Bestimmungen
- Schutzkleidung
- Atemschutz
- Gehörschutz
- EU-Richtlinie 89/686/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen
- EU-Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit