Polizeieinsatz
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Der Polizeieinsatz ist das polizeiliche Handeln von Polizeiangehörigen unter Zuhilfenahme Einsatzmitteln bei einem Ereignis. Er ist geführt, weitgehend geplant und dient der Bewältigung einer polizeilichen Lage.
Die Einsatzarten dienen entweder der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Sicherheitsstörung), der Gefahrenabwehr oder haben verwaltungsrechtliche Hintergründe (z.B. Vollzugshilfe). Diese Einsätze können entweder geplant („Zeitlage“) oder ad hoc auftreten („Sofortlage“), sind oft vielgestaltig und berühren die verschiedensten Rechtsgebiete wie Polizeirecht (beispielsweise Gefahrenabwehr), Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafverfahrensrecht und Verwaltungsrecht).
Alltägliche Polizeieinsatzarten sind Versammlungen, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Vermissungen, Verkehrsunfälle, Betriebsunfälle, Suizide, Alarmierunge, verdächtige Wahrnehmungen, Feuer, Fahndungen, Randalierer, Belästigungen, Hilfeleistungen, Verkehrsbehinderungen, Ermittlungen, geisteskranke Personen und entwichene Gefangene.
Bei Sofortlagen wird ein Einsatz durch die Einsatzzentrale aufgebaut, die einen Kräfteaufruf vornimmt (Alarmierung). Hierbei werden Einsatzmittel zugeordnet (meistens Streifen des Einzeldienstes), die sich meistens mittels eines Einsatzfahrzeuges zum Einsatzort begeben und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können lagebedingt Sonder- und/oder Wegerechte in Anspruch genommen werden. Dort wird die Lage mittels einer Lagemeldung an die Einsatzzentrale berichtet; dies geschieht in der Regel per Funk, wobei bestimmte Abkürzungen verwendet werden. Fahrzeuge moderner Polizeiverbände sind mit einem Funkmeldesystem ausgestattet. Hierdurch wird der Einsatzleitung ein Überblick über die Tätigkeiten und die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte gegeben, wodurch die Steuerung und Koordinierung der Einsatzmittel erheblich erleichtert wird.
Nahezu jeder Einsatz beinhaltet Maßnahmen und eine Sachbearbeitung, die sich zum Beispiel von der Festnahme über Durchsuchungen, erkennungsdienstlichen Behandlungen, Abgleiche mit Dateien, Vernehmungen, Gegenüberstellungen, Dokumentations-, Berichts-, Melde- und Verständigungspflichten bis zur Strafanzeigenerstellung erstrecken können. Fehlausrücker/Falschalarmierungen haben meist zur Folge, dass der Mitteiler für die Polizeikosten in Regress genommen wird.
Gewöhnliche Einsätze werden von der Einsatzzentrale geführt. Vor Ort wird ein Einsatz von derjenigen Streife geleitet, die zuerst am Ereignisort eingetroffen ist (genauer gesagt vom Streifenführer); ersatzweise vom Außendienstleiter, Dienstgruppenleiter, Dienststellenleiter einer Polizeiinspektion oder Direktionsleiter. Ereignisse wie Atommülltransporte oder Größere Gefahren-, Schadenlagen und Katastrophen (GGSK) erfordern Großeinsätze, bei der ein verbands- oder länderübergreifender Kräfteaufruf vorgenommen und eingesetzt wird. Diese Einsätze werden von Polizeiführern geleitet.
Teil jedes Einsatzes ist die Einsatztaktik und die Eigensicherung sowie die Kommunikation mit der Leitstelle oder dem Einsatzleiter. Die Planung und Abwicklung wird in der Einsatzlehre beschrieben; Die Führung von Einsätzen ist Teil der Führungslehre. Beide Gebiete werden in der Ausbildung meist zum Fach Führungs- und Einsatzlehre (FEL) zusammengefasst.
Die Praxis beim Einschreiten wird im Einsatztraining geübt. Für Neuigkeiten hinsichtlich einzelner Polizeieinsätzen siehe
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