Diskussion:Schiedsgericht
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Kann jemand den Unterschied zum Ombudsmann erläutern?
StephanK 09:05, 17. Mär 2004 (CET)
- Der Ombudsmann ist von einer der beiden Streitparteien eingesetzt und soll in Streitfällen schlichten. Bekannt sind z.B: die Ombudsleute der Banken, an die sich Kunden wenden können. Die bemühen sich zwar um Unparteilichkeit, unterscheiden sich aber vom Schiedsgericht dadurch, dass letzteres durch Übereinkunft der beiden Parteien angerufen wird.
[Bearbeiten] Internationales Schiedsgericht
Könnte bitte jemand einen Absatz zum Internationalen Schiedsgericht einfügen (Sitz: Friedenspalast). Dankeschön. --Greenhorn 18:23, 29. Aug 2006 (CEST)