Schiedsgericht
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Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das allein durch die Abrede der beiden Parteien nach Eintritt von Streitigkeiten ohne Einwirkung des Staates zusammentritt. Sämtliche Regelungen über das Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien; werden keine besonderen Regelungen getroffen, so gilt die Zivilprozessordnung. Das Schiedsgericht muss jedoch konkret benannt werden, sonst ist die Vereinbarung unwirksam [1]. Die Zahl der so genannten Schiedsrichter kann von den Parteien selbst bestimmt werden (wenn keine Regelung, dann drei). Bei einem sog. Dreierschiedsgericht benennt in der Regel jede Partei einen Schiedsrichter, die dann ihrerseits sich auf einen Vorsitzenden verständigen, Schiedsobmann oder einfach Obmann genannt. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird der Obamnn vielfach von einer Ernennungstelle ernannt. Auch die parteiernannten Schiedsrichter müssen unabhängig sein.
Neben den Schiedsgerichten, die für die einzelne Streitigkeit eingerichtet werden (ad-hoc-Schiedsgericht), existieren auch die ständigen, so genannten institutionelle oder ständige Schiedsgerichte. Diese sind z.B. von den Industrie- und Handelskammern, von den Rechtsanwaltskammern, von Unternehmen oder auch innerhalb politischer Parteien eingerichtet. Auch im Sport werden Schiedsgerichte häufig angerufen.
Die Vorteile privater Schiedsgerichtsbarkeit sind gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit erzielbare erhebliche Verfahrensbeschleunigung und insbesondere bei Verfahren mit großem Streitwert Kostenvorteile. Da Schiedsgerichte häufig für einen bestimmten Bereich (z. B. Bau) eingerichtet sind, verfügen die Schiedsrichter in der Regel über eine besondere Fachkompetenz auf diesem Gebiet. Weiters garantiert das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche die internationale Vollstreckbarkeit von Schiedsurteilen.
[Bearbeiten] Literatur
- Burkard Lotz: "Die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des parteiernannten Schiedsrichters", AnwBl. 2002, 202ff
[Bearbeiten] Weblinks
Institutionelle Schiedsgerichte:
- Deutsches Schiedsgericht Logistik e.V. spezialisiertes Schiedsgericht für die Transport- und Logistikbranche
- DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.
- Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich
- MDSG Mitteldeutsches Schiedsgericht in Bausachen
- Schiedsgericht des Landesverbandes der Sachverständigen Hessen
- Schiedsgericht für Privates Baurecht Deutschland
- Schlichter- und Schiedsrichterliste der ARGE BAURECHT Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV)
- German Maritime Arbitration Association - Vereinigung für deutsche Seeschiedsgerichtsbarkeit
- Internationale Court of Arbitration in Breslau (Polen)
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Thüringer Oberlandesgericht (OLG Jena), Urteil vom 09.01.2006, Az. 6 U 569/05
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