Sozialversicherung (Schweiz)
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Die Sozialversicherung bildet in der Schweiz die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist meistens eine Zwangsversicherung. Für die Bewohner besteht meistens eine Versicherungspflicht.
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[Bearbeiten] Sozialversicherungszweige
Es bestehen in der Schweiz elf verschiedene Sozialversicherungszweige. Es sind dies:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistzungen -> Link geht nicht
- Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BV) -> Link geht nicht
- Krankenversicherung (KV)
- Unfallversicherung (UV) -> Link geht nicht
- Militärversicherung (MV) -> Link geht nicht
- Erwerbsersatzordnung -> Link geht nicht
- Mutterschaftsversicherung (Msch)
- Familienzulagen (FL) -> Link geht nicht
- Arbeitslosenversicherung (AL)
[Bearbeiten] Verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Grundlagen der Sozialversicherung finden sich in Art. 111 bis 114 sowie Art. 116 und 117 der Schweizerischen Bundesverfassung.
In Art. 111 wird das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip" festgelegt, dass den Aufbau der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge regelt. In den Art. 112 findet sich die Grundlage für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, in Art. 113 diejenige der Beruflichen Vorsorge. Art. 114 regelt die Grundlage der Arbeitslosenversicherung, in Art. 116 werden Bestimmungen für die Familienzulagen und die Mutterschaftsversicherung aufgestellt. In Art. 117 wird schliesslich die Kranken- und Unfallversicherung verfassungsrechtlich geregelt.
[Bearbeiten] "Drei-Säulen-System"
Das "Drei Säulen-System" stellt die Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität dar.
[Bearbeiten] Finanzierung
Finanziert wird die Sozialversicherung meistens durch Lohnabzüge. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge für die Sozialversicherung vom Lohn ab. Die Beiträge sind am Einkommen orientiert. Sie werden "paritätisch", also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Bei der beruflichen Vorsorge ist es in vielen Firmen üblich, dass der Arbeitgeber einen grösseren Anteil bezahlt als der Arbeitnehmer.