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- Umgangssprachliche Definition: Disziplin der Leichtathletik bzw. des Laufsportes, meistens bezogen auf einen in dieser Disziplin ausgetragenen Wettkampf: Lauf über eine definierte Streckenlänge, im Gegensatz zum Bahn- Laufsport zumeist über eine längere Distanz (5km bis 100km) und in Abgrenzung zum Waldlauf oder Crosslauf auf überwiegend asphaltiertem Belag.
- formale Definition: In Deutschland: Ein Straßenlauf ist im Sinne des DLV (Deutscher_Leichtathletik-Verband) nicht nur eine Laufveranstaltung auf einer Straße (wie bei der umgangssprachlichen Definition durch den Bodenbelag der Laufstrecke bestimmt), sondern grenzt sich zusätzlich zum Volkslauf ab, und zwar durch enger gefasste Teilnahmevoraussetzungen (Besitz eines Startpasses, keine vom Verband ausgesprochene Sperre) und eine genau (amtlich) vermessene bestlistenfähige Strecke. Reine Straßenläufe werden wegen des erhöhten Aufwandes und der geringeren zu erwartenden Teilnehmerzahl seltener veranstaltet als Volksläufe und sind meistens sportlich hochklassige Veranstaltungen (Meisterschaften, internationale Wettkämpfe), häufig anzutreffen sind dagegen kombinierte Straßen/Volksläufe.