Treuhänder
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Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die im Sinne einer Treuhand tätig wird, also ein Recht für den Treugeber verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird.
Im deutschen Recht werden Verträge grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt (ergibt sich aus § 320 BGB). Ist eine solche Abwicklung jedoch nicht möglich, so wird oftmals ein Treuhänder eingeschaltet. Dies kann vor allem bei Verträgen, die hohe Werte zum Inhalt haben, sinnvoll sein. Treuhänder können z. B. Notare oder auch Banken sein.
Eine Treuhandgesellschaft ist ein Unternehmen, welches im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig wird. Die Rechte und Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und Treugeber werden vom Treuhandvertrag geregelt.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz hat Treuhänder eine etwas andere Bedeutung: Es ist die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter, Wirtschaftsjuristen, aber auch Architekten, Ingenieure etc.. Grundsätzlich kann als Treuhänder gelten, wer stellvertretend für einen Auftraggeber dessen Interessen wahrnimmt. Durch die Treuhandpflicht (Verpflichtung, den Straftatbestand der Veruntreuung, respektive der Gefährdung, nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden) bleibt die Tätigkeit des Treuhänders juristisch kontrollierbar. Man spricht in diesem Zusammenhang von Gesetzes-, Kausal- oder Gefährdungshaftung. (Art. 51 Abs 2 OR)
siehe auch: Abmahnungspflicht
[Bearbeiten] Beispiel
A kauft von B ein Grundstück. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt jedoch nicht sofort. Also vereinbaren A und B, dass die Kaufpreissumme von A an einen Notar (welcher Treuhänder ist) gezahlt wird. Erst nachdem A im Grundbuch eingetragen ist, zahlt der Notar die Kaufpreissumme an B aus.
Oft werden Treuhänder auch bei Versendungskäufen eingesetzt. Beispiel hierfür ist der Kauf einer Ware über Ebay.
Beim Treuhänderverfahren agiert der Treuhänder als Mittelsmann zwischen einer Versicherungsgesellschaft und den Kunden.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Escrow
- Zu den gesetzlich verankerten speziellen Treuhändern im Versicherungswesen siehe Treuhänder (Versicherungswesen)
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