Versicherungsbetrug
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Versicherungsbetrug war als Straftatbestand des deutschen Strafrechts (ehem. § 265 StGB) eine Vorbereitungshandlung zum Betrug. Tathandlung ist die Brandstiftung an Gebäuden, oder das Versenken oder Stranden eines Schiffes in der Absicht, die Versicherungsleistung für das versicherte Objekt zu erlangen. Versicherungsbetrug war ein Verbrechen, da es im Strafmaß mit mindestens einem Jahr bewehrt war.
Die Tathandlung ist nun im neu gestalteten Betrugstatbestand als besonders schwerer Fall neu gefasst und im Mindeststrafmaß heraufgesetzt. (§ 263 Abs. 3 Nr.5 StGB).
Davon zu unterscheiden war der umgangssprachlich gleichgesetzte Betrug (Vergehen) zu Lasten einer Versicherung, der jedoch im Strafgesetzbuch keinen eigenständigen Tatbestand darstellt. Betrug zu Lasten einer Versicherung ist die unberechtigte Erlangung einer (Geld-)Leistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht nun entweder dem allgemeinen Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) oder dem neuen Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs im neu gefassten § 265 StGB.
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[Bearbeiten] Formen des Betrugs
- Eine Sache wird als gestohlen gemeldet, obwohl sie noch im Besitz des Versicherungsnehmers ist (z.B. ein Fahrrad). Die Versicherung ersetzt den Zeitwert.
- Eine Sache wird verkauft und dann als gestohlen gemeldet (z.B. Autoverkauf im Ausland).
- Eine Sache, die gegen Zerstörung versichert ist, wird vorsätzlich zerstört (z.B. ein Schiff); die Versicherungssumme übersteigt aber den Zeitwert der Sache.
- In der Kraftfahrzeugversicherung werden unbeschädigte Fahrzeuge absichtlich in eine Kollision verwickelt - Motiv ist die fiktive Abrechnung nach Gutachten gegenüber der Versicherung.
- Eine Rechtsschutzversicherung wird zur Deckungszusage veranlasst, indem falsche Informationen gegeben oder wichtige Auskünfte vorenthalten werden.
- Tatsächliche oder fiktive Abrechnung mit dem Versicherer auf Basis gefälschter Belege oder falscher Zeugen, z.B. wenn der ausstellende Händler ein Freund / Komplize des Versicherten ist.
- Falsche Angaben zum abhandengekommenen Objekt auch bei einem tatsächlich versicherten Fall, um eine höhere Entschädigung zu bekommen.
[Bearbeiten] Ausmaß von Versicherungsbetrug in Deutschland
Experten vermuten, dass rund 10 Prozent aller Schadenmeldungen in den Kompositsparten (Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung) betrügerisch sind. In einigen Sparten wird der Anteil sogar auf fast 50 Prozent geschätzt. Der Versicherungsbranche entstehen dadurch Verluste in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
[Bearbeiten] Maßnahmen der Versicherer gegen Versicherungsbetrug
Angesichts dieser Zahlen suchen Versicherer nach Wegen, Betrug konsequent abzuwehren. Dazu setzen viele Versicherungen ein automatisiertes Prüfverfahren ein, die sogenannte "Intelligente Schadenprüfung" (ISP). ISP prüft Schadenakten anhand von Entscheidungslogiken auf Basis von Fuzzy Logic.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Literatur
Dirk-Carsten Guenther: "Betrug in der Sachversicherung", Karlsruhe 2006, Verlag Versicherungswirtschaft
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