Vollstreckungsbehörde
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Als Vollstreckungsbehörde wird die Behörde bezeichnet, die für die Beitreibung von Außenständen der Gemeinden, Landkreise und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (nicht Finanzämter, dafür jedoch GEZ) zuständig ist.
Im Gegensatz zu privatrechtlichen Forderungen wird bei öffentlich-rechtlichen Forderungen in der Regel in den meisten Bundesländern nicht der Gerichtsvollzieher bzw. das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht tätig, sondern die Vollstreckungsbehörde. Die Vollstreckungsbehörde beschäftigt eigene Vollstreckungsbeamte bzw. Vollzugsbeamte (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) und ist zumeist Teil der Gemeinde-/Samtgemeinde-/Stadt-/Kreiskasse.
Die Vollstreckung richtet sich dabei primär nach landesrechtlichen Vorschriften und nicht nach der Zivilprozessordnung. Grundsätzlich wird die Vollstreckungsbehörde tätig bei sogenannten öffentlich-rechtlichen Forderungen wie z.B.:
Gewerbesteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren und Bußgeldern.
Innerhalb der Vollstreckungsbehörden findet meistens eine Unterscheidung zwischen Vollstreckungsaußendienst und Vollstreckungsinnendienst statt.
[Bearbeiten] Der Außendienst
Der Außendienst wird von den Vollstreckungs-/Vollzugsbeamten wahrgenommen. Die Befugnisse unterscheiden sich je nach Bundesland sehr stark. Im allgemeinen kann man jedoch sagen, dass der Außendienst die Rolle des Gerichtsvollziehers wahrnimmt. Aufgabe ist daher primär das Aufsuchen der Schuldner und das Pfänden beweglicher Gegenstände. Wichtig ist, dass die Vollstreckungs-/Vollzugsbeamte hoheitlich tätig werden, weswegen z.B. ein von einem Schuldner ausgesprochenes Hausverbot jederzeit durch einen einfach zu erwirkenden Gerichtsbeschluß ("Türöffnungs- und Durchsuchungsbeschluss") aufgehoben werden kann.
[Bearbeiten] Der Innendienst
Aufgabe des Innendienstes ist es vor allem, Forderungspfändungen durchzuführen. Allgemein bekannt sind dabei die Lohn- und Kontenpfändung. Häufig durchgeführt wird auch die Mietpfändung sowie die Pfändung von Ansprüchen aus Rechnungen. Ferner gehört zu den Aufgaben des Innendienstes die Zwangsversteigerung von Grundstücken und die Einleitung von Insolvenzverfahren.
[Bearbeiten] Strafrecht
Nach dem deutschen Strafrecht - was mit der Vollstreckungsbehörde sachlich und thematisch nichts zu tun hat - ist die zuständige Behörde für die Vollstreckung grundsätzlich die Staatsanwaltschaft (und dort der Rechtspfleger). Im Jugendstrafrecht obliegt die Vollstreckungsleitung dem Jugendrichter.
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