Wahlrecht (Hamburg 2006)
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Am 11. Oktober 2006 beschloss die Hamburger CDU-Fraktion, mit Ausnahme eines CDU-Abgeordneten, gegen die Stimmen der Opposition entscheidende Änderungen des Wahlrechts für Hamburg, welche die Kernelemente des Wahlrechts von 2004, welches nicht angewendet wurde, rückgängig machten. Das geänderte Wahlrecht trat am 28. Oktober 2006 in Kraft.
Siehe auch:
[Bearbeiten] Externe Verknüpfungen
wahlrecht.de vom 28.10.2006: Hamburg schafft großen Wählereinfluss auf Personenwahl wieder ab