Franz Stangl
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Franz Stangl (* 26. März 1908 in Altmünster; † 28. Juni 1971 in Düsseldorf) war im Dritten Reich Verwaltungsleiter in der NS-Tötungsanstalt Hartheim und der NS-Tötungsanstalt Bernburg sowie Kommandant der Vernichtungslager Sobibor und Treblinka.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Kindheit und Ausbildung
Franz Stangl wurde am 26. März 1908 in Altmünster (Oberösterreich) geboren. Sein Vater war Nachtwächter und ehemaliger k.u.k. Dragoner, der auch zu Hause den gewohnten Kasernenhofton nicht ablegte und ihn spüren ließ, dass er ein nicht gewünschtes Kind sei. Die militärisch geprägten Erziehungsmethoden ließen ihn den Vater nur als angsteinflößende Autoritätsperson erleben, der jedoch bereits 1916 an Unterernährung starb. Stangl hatte noch eine zehn Jahre ältere Schwester.
1917 heiratete seine Mutter einen Witwer, der zwei Kinder mit in die Ehe brachte.
Stangl ging mit 15 Jahren von der Schule ab und begann eine Lehre in einer Weberei. Nach drei Jahren schloss er im Alter von 18 ½ Jahren seine Lehre erfolgreich ab und wurde der jüngste Webermeister in Österreich.
[Bearbeiten] Im Polizeidienst
1931 wechselte Stangl aus gesundheitlichen Gründen den Beruf und bewarb sich bei der Polizei. Seine Ausbildung absolvierte er in der Polizeikaserne von Linz. Seine Ausbilder bezeichnete er als Sadisten. Nach einem Jahr Ausbildung wurde er als Rekrut bei der Verkehrspolizei eingesetzt, später in der Verbrechensbekämpfung. Die Ausbildung beendete er im Jahre 1933.
Bereits 1931 lernte er seine zukünftige Frau Theresa, geborene Eidenböck (*1907) kennen, die er schließlich im Oktober 1935 heiratete. Am 7. Juli 1936 wurde die älteste Tochter Brigitte geboren. Die zweite Tochter Renate kam am 17. Februar 1937 zur Welt. Eine dritte Tochter Isolde wurde 1944 geboren.
Das Auffinden eines Waffenversteckes der in Österreich illegalen NSDAP brachte ihm den österreichischen Adler am Grün-Weißen Band und eine Beförderung zur Kriminalpolizei ein. Im Herbst 1935 erfolgte seine Versetzung zur politischen Abteilung der Kripo in Wels.
Stangl trat der NSDAP im März 1938 (Rückdatierung auf 1936) als Mitglied Nr. 6 370 447 und der SS (Nr. 296 569) bei. Im Januar 1939 wurde die politische Abteilung durch die Gestapo übernommen und nach Linz verlegt. Stangl wurde zum Kriminaloberassistenten ernannt und im Judenreferat beschäftigt. Der Aufforderung seiner Vorgesetzten, aus der katholischen Kirche auszutreten, entsprach Stangl noch im gleichen Jahr.
[Bearbeiten] Bei der „Aktion T4“
1940 wurde er erneut befördert und zur „Gemeinnützigen Gesellschaft für Anstaltspflege“ versetzt. Instruktionen hierfür erhielt Stangl von einem Kriminalrat Werner bei der Reichskriminalpolizei in Berlin, Werderscher Markt 5. Danach hatte er sich in der Zentrale der Aktion T4 in der Tiergartenstraße 4 bei Oberdienstleiter Viktor Brack, dem Leiter des Hauptamtes II der Kanzlei des Führers, zu melden. Nach diesem persönlichen Vorstellungsgespräch wurde er zum Verwaltungs- bzw. Büroleiter der NS-Tötungsanstalt Hartheim im Rang eines Leutnants der uniformierten Polizei bestimmt, wo geistig und körperlich Behinderte im Rahmen der Aktion T4 vergast wurden. In Hartheim unterschrieb Stangl unter dem Tarnnamen “Staudt“. Sein Vertreter wurde Franz Reichleitner, ein Polizeikamerad Stangls. Im Oktober 1941 wurde er in gleicher Eigenschaft zur NS-Tötungsanstalt Bernburg versetzt, die unter ihrem ärztlichen Leiter Dr. Irmfried Eberl an der Aktion 14f13 beteiligt war. Im Februar 1942 kehrte Stangl nach Hartheim zurück um sich erneut bei T4 in Berlin zu melden. Dort erhielt er den Befehl sich beim Beauftragten für die „Aktion Reinhard“, Odilo Globocnik im polnischen Lublin zu melden.
[Bearbeiten] Bei der „Aktion Reinhardt“
Im März 1942 wurde Stangl von Odilo Globocnik, im Zuge der Aktion Reinhardt, die Errichtung bzw. Vollendung des Vernichtungslagers Sobibor übertragen. Bis zu seiner Versetzung zum Vernichtungslager Treblinka im September 1942 wurden in Sobibor etwa 100.000 Juden getötet. Nachfolger Stangls als Lagerkommandant von Sobibor wurde Franz Reichleitner, der Stangl bereits in Hartheim vertreten hatte. Nach seinem Eintreffen in Treblinka, dem zu diesem Zeitpunkt größten Vernichtungslager in Polen, erwies sich Stangl im Gegensatz zu seinem dortigen Vorgänger als perfekter Organisator des Massenmordes. Stangl hatte den ersten Kommandanten Dr. Irmfried Eberl, wie er ein Österreicher, abgelöst, da dieser von den eintreffenden großen Judentransporten überfordert war.
Zur Funktion Stangls in Treblinka führt das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. Dezember 1970 folgendes aus:
- „Der Angeklagte war in Treblinka, wie auch schon vorher in Sobibor im Range eines Polizeioberleutnants ranghöchstes Mitglied der deutschen Lagermannschaft. In seiner Stellung als Lagerleiter war er gegenüber Globocnik und Wirth (Christian Wirth, ‚Inspekteur der SS-Sonderkommandos Aktion Reinhard‘) dafür verantwortlich, dass der gesamte Lagerbetrieb, insbesondere der Vorgang der Massentötungen, im Rahmen der von ihnen gegebenen Anordnungen und Richtlinien reibungslos ablief und es vor allen Dingen nicht, wie unter Dr. Eberl bei der Massenliquidierung der Juden zu einer Stockung kam. Er war Vorgesetzter der deutschen und ukrainischen Lagermannschaften und als solcher für die Aufrechterhaltung einer militärischen Disziplin und Ordnung im Lager verantwortlich. Für das ganze Lagerpersonal, einschließlich der jüdischen Arbeitskräfte, war er bei Abwesenheit Wirths höchste Instanz und Autorität im Lager. Nach außen war er dessen Repräsentant. Seine lagerinterne Bezeichnung bei den deutschen Unterführern und den jüdischen Arbeitskräften war ‚Kommandant‘.
- Seine Aufgabe bestand darin, den gesamten Lagerbetrieb in beiden Lagerteilen einschließlich des Ablaufs der Massentötungen zu überwachen. Er hatte das deutsche und ukrainische Lagerpersonal bei seiner Tätigkeit anzuleiten und zu kontrollieren. Von Fall zu Fall hatte er, soweit erforderlich, die sachlichen und personellen Entscheidungen zu treffen und Anordnungen zu geben, um den reibungslosen und schnellen Ablauf der Massentötungen sicherzustellen. Während der ersten Zeit von etwa drei Wochen, in der Wirth noch selbst in Treblinka war, bestand die Tätigkeit des Angeklagten darin, gemeinsam mit Wirth und dem nach Treblinka versetzten Zeugen Kurt Franz (Kurt Hubert Franz) den Lagerbetrieb neu aufzubauen und zu organisieren. Im Zuge der damals vorgenommenen Änderungen wurde unter anderem das neue Gashaus mit mehr und größeren Gaskammern gebaut. Der Ablauf der Massentötungen wurde im einzelnen neu festgelegt. Das deutsche und ukrainische Personal wurde neu eingeteilt. Schließlich wurden nunmehr auch im unteren Lager ständige jüdische Arbeitskommandos eingerichtet. Bei dem Neuaufbau des Lagers wirkte der Angeklagte bereits als Lagerleiter mit, wenn auch Wirth als vorgesetzter Inspekteur in allen Dingen die dominierende Rolle spielte und alle wichtigen Entscheidungen allein traf. Wirth teilte die deutschen Unterführer selbst neu ein. Seine Anordnungen gab er ihnen persönlich und kümmerte sich selbst bis ins einzelne um alle Lagerbereiche. Beispielsweise zeigte er dem Zeugen Mentz eigenhändig, wie die Opfer im Lazarett künftig durch Genickschuss zu töten seien. Der Angeklagte sorgte in dieser Zeit vor allem dafür, dass die mit Kleidungsstücken und sonstigen Sachen der bisher getöteten Juden angefüllten Baracken geleert, das Material sortiert und die zerstreuten Wertsachen gesammelt und sichergestellt wurden. Er traf Maßnahmen, um künftig eine ordnungsgemäße Erfassung der Wertsachen zu sichern. Außerdem kümmerte er sich um die Beseitigung der außerhalb des Lagers liegenden Leichen. Später kam Wirth in kürzeren oder längeren Zeitabständen, durchschnittlich aber etwa monatlich, für ein bis zwei Tage zu Inspektionen nach Treblinka. In der Zeit, in der zahlreiche Transporte kamen, waren seine Besuche häufiger. Im Winter 1942/43 setzte er längere Zeit aus. Im Frühjahr 1943, als wieder mehr Transporte kamen, kam auch er wieder häufiger ins Lager. Es entsprach seiner Art, sich dann auch um alle Dinge an Ort und Stelle selbst zu kümmern und seine Anweisungen den Unterführern persönlich zu geben, während der Angeklagte ihn bei seinen Inspektionsgängen durch das Lager begleitete.
- Bei Abwesenheit Wirths, also in der weitaus überwiegenden Zeit, war der Angeklagte als Lagerleiter der maßgebende Mann im Lager. Da der als Wachführer nach Treblinka beorderte Zeuge Franz, der Untergebene und spätere Stellvertreter des Angeklagten, alsbald auf das gesamte Lagergeschehen Einfluss nahm und sich mit Eifer täglich um den gesamten äußeren Betrieb in beiden Lagerteilen kümmerte, konnte der Angeklagte mehr im Hintergrunde die Zügel in der Hand halten und sich mehr um verwaltungsmäßige Angelegenheiten kümmern. Die bei der Transportabfertigung und im sonstigen Lagerbetrieb erforderlichen Anordnungen wurden weitgehend von den einzelnen Kommandoführern, von den Lagerführern Küttner und Matthes, von dem ‚Spieß‘ Stadie und schließlich von Franz gegeben. Im übrigen wusste jeder Unterführer aufgrund der von Wirth gegebenen Anordnungen, was er zu tun hatte. Der tägliche Ablauf der Massentötungen und des übrigen Lagerbetriebes hatte sich alsbald eingespielt. Der Angeklagte konnte sich daher im wesentlichen darauf beschränken, die Abfertigung der Transporte und den sonstigen Lagerbetrieb durch Kontrollgänge und Inspektionen in beiden Lagerteilen zu überwachen oder das gesamte Lager vom Erdwall aus zu beobachten. Er erschien, wenn auch nicht immer, an der Rampe, um von den Transportführern die Wagenzettel entgegen zu nehmen, die Übernahme der Transporte zu bescheinigen und die Entladung der Transporte zu überwachen. Im oberen Lager inspizierte er beispielsweise den Aushub der Leichengruben, die Entleerung der Gaskammern und die Bestattung der Leichen in den Gruben, später ihre Verbrennung auf dem Rost. Die Angehörigen des deutschen Lagerpersonals kontrollierte er zumindest hin und wieder im Dienst und bestimmte, soweit erforderlich, ihren Einsatz. Auch um die Disziplin der ukrainischen Wachmannschaften war er bemüht. Er traf Maßnahmen, um das wilde und undisziplinierte Schießen der Ukrainer zu unterbinden, und sorgte durch Errichtung fester Unterkünfte für ihre Unterbringung im Lager. Ebenso kümmerte er sich um die Hof- und Arbeitsjuden. Für die letzteren ließ er die Wohnbaracken mit Pritschen einrichten. Er gab Anordnungen über die in den Werkstätten zu verrichtenden Arbeiten, inspizierte die Werkstätten sowie die einzelnen Arbeitskommandos und erschien, allerdings nicht immer, bei den Appellen. Wenn er bei Appellen anwesend war, wurde ihm, falls er nicht abwinkte, auch Meldung erstattet. Er hielt hin und wieder Ansprachen an die angetretenen Arbeitsjuden, in denen er sie unter anderem vor Fluchtversuchen warnte oder unter Strafandrohung beispielsweise der Erschießung zu ordentlicher Arbeit anhielt. Wenn er durch das Lager ging, wurden die Arbeitsjuden von den Kommandoführern zu intensiverer Arbeit angehalten. Im Zusammenhang mit der Einführung ständiger Arbeitskommandos ordnete der Angeklagte den Bau einer Bäckerei und die Errichtung einer Küche an. Er ließ die Befestigung des Lagers unter anderem durch Anlage der Panzersperren verbessern. Ferner überwachte er die Verwaltung. Der gesamte Schriftverkehr ging durch seine Hände. Er kümmerte sich auch um die Beschaffung von Verpflegung. Schließlich überwachte er die ordnungsgemäße Erfassung und Ablieferung der den Juden abgenommenen Wertsachen. Unter seiner Leitung kam es trotz großer Transportzahlen zu keiner Störung des Vernichtungsbetriebes mehr, sieht man von dem späteren Aufstand ab, für den er aber nicht verantwortlich gemacht wurde.
- Das Verhalten des Angeklagten gegenüber den Arbeitsjuden war im Vergleich etwa zu Franz, Küttner und Miete ruhig und zurückhaltend. Es ist kein Fall festgestellt worden, in dem er eigenhändig einen Juden misshandelt oder gar getötet hätte. Für die Arbeitsjuden trat er nicht so unmittelbar in Erscheinung, zumal er ihnen gegenüber auf Abstand bedacht war. Er war ihnen aber als Lagerkommandant bekannt. Sie nannten ihn den ‚Oberleutnant‘ oder ‚Oberleutnant mit der Feldmütze‘. Im Gegensatz zu den anderen deutschen SS-Leuten trug er im Lager häufig eine weiße Uniformjacke und dazu ein sogenanntes Schiffchen, das von den Arbeitsjuden als ‚Feldmütze‘ bezeichnet wurde. Anders als Franz und die anderen Unterführer trug er keine lange Lederpeitsche, sondern nur eine leichte Reitpeitsche. Ihr Knauf war mit einem Monogramm verziert, das der Angeklagte schon in Sobibor von einem jüdischen Goldschmied, dem Zeugen Sma., hatte anfertigen lassen und das, wie er wusste, aus Gold hergestellt war, das aus der Hinterlassenschaft der getöteten Juden stammte.“
[Bearbeiten] Partisanenbekämpfung in Oberitalien
Kurz nach dem Lageraufstand am 2. August 1943 in Treblinka wurde Stangl (inzwischen SS-Hauptsturmführer) nach Triest zur Partisanenbekämpfung versetzt. Das gleiche geschah mit dem Personal der „Aktion Reinhardt“ nach deren Abschluss.
[Bearbeiten] Gefangenschaft und Flucht nach Syrien
1945 wurde er von den Amerikanern als SS-Mitglied im Lager Glasenbach interniert, die jedoch von seinem Einsatz in den Vernichtungslagern nichts wussten. Nach 2 ½ Jahren übergab man Stangl 1947 den Österreichern, die ihn in Linz auf Grund seiner Beteiligung an der „Aktion T4“ in Untersuchungshaft nahmen. 1948 begann in Linz der Hartheim-Prozess. Als Stangl von seiner Frau erfuhr, dass ein ehemaliger Fahrer des Hartheim-Personals zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde, floh er am 30. Mai 1948 auf Drängen seiner Frau mit Gustav Wagner aus dem mehr oder weniger offenen Untersuchungsgefängnis und schlug sich zu Fuß über Graz, Meran und Florenz nach Rom durch. Hier gelang es ihm, mit Hilfe des Bischofs Alois Hudal, der ihm einen Pass des Roten Kreuzes sowie ein Visum besorgte, nach Syrien zu entkommen, wo er 1948 eintraf. Er war in Damaskus in einer von Hudal vermittelten Firma als Weber und ab Dezember 1949 als Maschinentechniker bei der „Imperial Knitting Company“ tätig und hatte seine Familie im Mai 1949 nachkommen lassen.
[Bearbeiten] Emigration nach Brasilien
1951 emigrierten die Stangls nach São Paulo in Brasilien, wo er zunächst wiederum als Weber in der brasilianischen Textilfirma „Sutema“ und später als Ingenieur arbeitete. Bereits zwei Monate nach ihrer Ankunft in Brasilien bauten sich die Stangls ein kleines Haus in São Bernardo do Campo. Frau Theresa Stangl fand Arbeit in der Buchhaltung bei Mercedes-Benz. Ein Arbeitskollege konnte ihrem Mann im Oktober 1959 eine Stelle bei VW S.A. vermitteln. 1965 bezogen die Stangls dann noch ein neues größeres Haus im Stadtteil Brooklin von São Paulo und lebten dort, angemeldet beim österreichischen Konsulat, unter ihrem richtigen Namen.
[Bearbeiten] Festnahme und Verurteilung
Erst 1961 erschien Stangls Name auf der Fahndungsliste der österreichischen Kriminalpolizei, obwohl man wusste, dass er für den Tod von nahezu einer Million Menschen mitverantwortlich war. Auf Betreiben von Simon Wiesenthal wurde Stangl von den brasilianischen Behörden am 28. Februar 1967 verhaftet und schließlich an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Er wurde vom Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 22. Dezember 1970 Az.: 8 Ks 1/69) wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens 400.000 Juden zu lebenslanger Haft verurteilt (Auszug aus dem Urteil s. Weblinks). Stangl legte gegen das Urteil Revision ein, verstarb jedoch am 28. Juni 1971 in der Haftanstalt an Herzversagen.
Franz Stangl kann als beispielhaft für einen autoritätsgläubigen und in jeder Situation gehorsamen Polizeibeamten angesehen werden, der aufgrund seiner Entwicklung in einem autoriären Elternhaus und einer Erziehung und Ausbildung zu absolutem Gehorsam, schließlich die schrecklichsten Befehle ausführte, ohne dass er diese innerlich bejahte, vielleicht sogar ablehnte, aber trotzdem eine Verweigerung für undenkbar hielt. Sein Gewissen beruhigte er mit der ihm an der Polizeischule beigebrachten Verbrechensdefinition: „In der Polizeischule hatten sie uns beigebracht - ich erinnere mich genau, es war Rittmeister Leiner, der das immer sagte -, daß ein Verbrechen vier Grundvoraussetzungen erfüllen muß: die Veranlassung, den Gegenstand, die Tathandlung und den freien Willen. Wenn eines von diesen vier Prinzipien fehlte, dann handelte es sich nicht um eine strafbare Handlung.“ So äußerte sich Franz Stangl gegenüber der Publizistin Gitta Sereny in einem langen Gespräch kurz vor seinem Tod (s. Literatur).
[Bearbeiten] Literatur
- Gitta Sereny: Into that Darkness. An Examination of Conscience, London 1974, ISBN 0-330-25016-7
- Gitta Sereny: Am Abgrund: Gespräche mit dem Henker. Franz Stangl und die Morde von Treblinka, Piper-Verlag München 1995, ISBN 3-492-11867-4
- Ernst Klee, Willi Dreßen, Volker Rieß (Hrsg.): „Schöne Zeiten“. Judenmord aus der Sicht der Täter und Gaffer, S.Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-10-039304-X
- Tom Segev: Die Soldaten des Bösen. Zur Geschichte der KZ-Kommandanten, rororo Reinbek 1992, ISBN 3-499-18826-0
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.shoa.de/kz_sobibor.html
- http://www.olokaustos.org/bionazi/leaders/stangl.htm - Biographie und Bild von Stangl (Italienisch)
- [1](ab Nov. 2006)
- [2] (Urteilsauszug Düsseldorf gegen Stangl)
Personendaten | |
---|---|
NAME | Stangl, Franz |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Nationalsozialist |
GEBURTSDATUM | 26. März 1908 |
GEBURTSORT | Altmünster |
STERBEDATUM | 28. Juni 1971 |
STERBEORT | Düsseldorf |