Landkreis Königsberg Nm.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Landkreis Königsberg Nm. ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Sein Vorläuferkreis Cüstrin wurde bereits 1836 aufgelöst.
Der Landkreis Königsberg Nm. umfasste am 1. Januar 1945:
- die 8 Städte Bad Schönfließ Nm., Bärwalde Nm., Fürstenfelde, Königsberg Nm., Küstrin, Mohrin, Neudamm und Zehden (Oder)
- sowie 99 weitere Gemeinden
- und 2 Gutsbezirke (Forsten)
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstanden 1816 die Kreise Cüstrin und Königsberg i./Nm. im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“ –.
Die Landratsämter waren in Cüstrin und Königsberg i./Nm.
Zum 1. Januar 1836 wurde der Kreis Cüstrin aufgelöst. Dessen Haupttteil mit der Stadtgemeinde Cüstrin wurde dem Kreis Königsberg i./Neumark zugeschlagen. Wegen der großen Entfernung zum neuen Südteil des Kreises wurde in Cüstrin ein zweites Königsberger Landratsamt eingerichtet. Die übrigen Teile des bisherigen Kreises Cüstrin traten zu den Kreisen Landsberg a./Warthe und Lebus.
Ab 1. Januar 1839 wurde das Landratsamt in Cüstrin aufgehoben. Es bestand nunmehr eine Außenstelle des Königsberger Landrates in Cüstrin.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Königsberg i./Nm. entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
In den 1930er Jahren setzte sich der verkürzte Kreisname Königsberg Nm. durch.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Königsberg Nm. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Die Landkreis Königsberg i./Nm. gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bad Schönfließ Nm., Bärwalde Nm., Fürstenfelde, Königsberg Nm., Küstrin, Mohrin, Neudamm und Zehden (Oder) führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Seit dem 31. Juli 1936 durfte die Stadt Königsberg Nm. offiziell die Bezeichnung Kreisstadt führen.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Kleinere Namensänderungen gab es wie folgt:
- Cüstrin: 1928: Küstrin,
- Königlich Reetz: 1930: Königsreetz,
- Nieder Wutzow: 1929: Niederwutzen.
[Bearbeiten] Verkehr
Die Preußische Ostbahn erreichte 1857 von Frankfurt an der Oder her den späteren Knotenpunkt Küstrin und führte ihre Strecke weiter in Richtung Landsberg - Schneidemühl >115.0 + 116.0<. In Küstrin=Kietz mündete 1866 auch die Hauptbahn von Berlin ein >115.0<.
Oderabwärts führte die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft ihre Strecke 1875 bis Küstrin und 1876/77 weiter über Königsberg nach Stettin >122.0<. In Jädickendorf - kurz vor der Kreisstadt - gingen zwei Nebenbahnen ab: die eine von der Preußischen Staatsbahn erbaute ab 1892 nach Wriezen in Richtung Berlin >110.k<; die andere verlief ab 1899 über Bad Schönfließ nach Pyritz >116.e<; sie gehörte der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft, deren Züge schon ab 1882 von Küstrin nach Pyritz fuhren >116.a<.
Jenseits der Oder berührte die 1877 eröffnete Strecke Angermünde - Bad Freienwalde der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft die Gemeinde Bralitz >110.d<.
Das Landesverkehrsamt Brandenburg betrieb zwei Kleinbahnen im Kreis, der auch finanziell an der Zehdener Bahn beteiligt war. Ab 1896 verkehrte die Kleinbahn AG Cüstrin-Kriescht, wie sie anfangs firmierte, am Südrand des Warthebruchs entlang nach Osten >115.h<.
Die Kleinbahn Freienwalde-Zehden AG kam erst 1930 aus dem Oderbruch über den Fluß herüber >110.h<.
Im Jahre 1925 nahm die Stadt Küstrin eine meterspurige elektrische Straßenbahn in Betrieb.
Angermünde | Beeskow-Storkow | Brandenburg an der Havel | Calau | Cottbus (Stadt) | Cottbus (Land) | Crossen | Eberswalde | Forst | Frankfurt (Oder) | Guben (Stadt) | Guben (Land) | Jüterbog-Luckenwalde | Königsberg Nm. | Landsberg (Warthe) (Stadt) | Landsberg (Warthe) (Land) | Lebus | Luckau | Lübben | Meseritz | Niederbarnim | Oberbarnim | Osthavelland | Ostprignitz | Oststernberg | Potsdam | Prenzlau | Rathenow | Ruppin | Schwerin (Warthe) | Soldin | Sorau | Spremberg (Lausitz) | Teltow | Templin | Westhavelland | Westprignitz | Weststernberg | Wittenberge | Zauch-Belzig | Züllichau-Schwiebus